
Untersuchungen rund um tödlichen Turnunfall wurden eingestellt
«Wir können ein Drittverschulden an diesem Unfall ausschliessen», sagt Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau. Insbesondere könne man dem Turnlehrer keine Fahrlässigkeit vorwerfen. «Der Unfall ereignete sich vor Beginn des Turnunterrichts und den Schülern war es untersagt, vor der Turnstunde an die Geräte zu gehen», sagt Strebel weiter. «Das Verfahren ist rechtskräftig eingestellt.»
Der Unfall ereignete sich am Montagmorgen, gegen 10 Uhr, in der Turnhalle Nummer 3 des BZZ. Eine Klasse Maurerlehrlinge freute sich auf den Turnunterricht. Die Sportlehrperson hatte bereits einen Parcours aufgebaut. Noch vor Beginn der Lektion begabt sich ein 20-jähriger Schüler an die Ringe. Diese hingen etwa eineinhalb Meter über dem Boden. Der junge Maurerlehrling begann daran zu schwingen. «Dann nahm er die Beine über den Kopf und machte ein ‹Päckli›», schildert Fiona Strebel nochmals den Unfallhergang. «Plötzlich liess er die Ringe los und schlug mit dem Kopf unglücklich auf ein Turnbänkli auf.» Dabei zog sich der Lehrling schwere Kopfverletzungen zu.
Die Sportlehrperson leistete sofort erste Hilfe, Mitschüler alarmierten die Ambulanz. Der Verunfallte wurde ins Kantonsspital Aarau überführt. Der Unterricht abgebrochen, bevor er begann. Am Abend dann die traurige Nachricht: Der Maurerlehrling überlebte den schweren Sturz auf den Kopf nicht und starb im Spital an den Folgen der Verletzungen.