Unwetter-Schäden: Wann zapft Zofingen den Swisslos-Topf an?

Es war eine erfreuliche Nachricht, die diese Zeitung am 24. Februar publik machte. Die vom Unwetter im letzten Juli stark betroffenen Gemeinden Bottenwil, Uerkheim und Wiliberg wurde damals aus dem Swisslos-Fonds 230000 Franken zugesprochen. Bottenwil erhielt 119000 Franken, Uerkheim 108000 Franken und Wiliberg 3000 Franken.

Der Regierungsrat wolle so auf pragmatische Art und Weise die Kosten für die Sofortmassnahmen mittragen, sagte Regierungssprecher Peter Buri damals.

Die drei Kommunen waren nach dem Unwetter beim Regierungsrat vorstellig geworden und hatten ein Unterstützungsgesuch eingereicht. «Nach den vielen Sitzungen hatten wir nur noch wenig Hoffnung», sagte Uerkheims Gemeindeammann Herbert Räbmatter damals zu dieser Zeitung. Es kam anders: «Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) machte sich nach dem Unwetter selbst ein Bild der Lage vor Ort und machte sich danach persönlich für unsere drei Gemeinden stark.»

Thema im Einwohnerrat
In Zofingen wurde diese Meldung damals mit einigem Erstaunen aufgenommen. Geht die Stadt bezüglich der Gelder aus dem Swisslos-Fonds leer aus? Das Thema kam auch an der Einwohnerratssitzung vom 19. März zur Sprache. Die SP regte an, für ein konkretes Projekt beim Regierungsrat einen Unterstützungsbeitrag aus dem Swisslos-Fonds zu beantragen – anderen Gemeinden sei dieser Geldsegen schliesslich auch zuteil geworden. Man dürfe darf gespannt sein, ob der Regierungsrat alle Gemeinden gleich behandle. Der zuständige Stadtrat Andreas Rüegger sagte, es seien bereits «Kontakte geknüpft» worden. «Der Stadtrat ist ebenfalls gespannt, ob die Aargauer Regierung das Wiggertal und das Uerkental gleichbehandelt», so Rüegger.

Nachfragen beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zeigen, dass dort ein Gesuch um Gelder, wie es die drei anderen Gemeinden gestellt haben, aus Zofingen noch nicht eingegangen ist. «Es ist richtig, dass die Stadt Zofingen bis heute kein Gesuch gestellt hat», bestätigt die Presseabteilung. Am 12. März sei beim Kanton zwar eine Anfrage per Mail eingegangen, Absender war das städtische Tiefbauamt. «Ein mögliches Gesuch um Gelder aus dem Swisslos-Fonds unterliegt gewissen Formalia. Darum müsste ein Gesuch schriftlich beim Regierungsrat eingereicht oder an das zuständige Departement Gesundheit und Soziales (DGS) geschickt werden», heisst es beim Kanton. Die Stadt Zofingen sei darüber per Brief vom 6. April 2018 informiert worden.

In Zofingen ist man erst über die Berichterstattung in den Medien auf die Idee gekommen, auch Swisslos-Fonds Gelder für die Unwetterschäden zu beantragen. Das räumt auch Stadtammann Hans Ruedi Hottiger ein, der sich geärgert hat, wie er sagt. Darauf sei das Tiefbauamt beauftragt worden, Abklärungen zu treffen.

«Wir gehen grundsätzlich davon aus, solche Ereignisse selbst bewältigen zu können», sagt Hottiger. «Andere haben da sicher – zu Recht – lauter um Hilfe gerufen». Die Stadt Zofingen hatte zur Behebung der Unwetterschäden Unterstützungsgelder bei den kantonalen Abteilungen Landwirtschaft und Landschaft und Gewässer beantragt – und diese auch bekommen. Ob die Stadt nach der Antwort aus dem DGS nun noch ein Gesucht für Unterstützung aus dem Swisslos-Fonds nachreicht, konnte er gestern noch nicht sagen. «Ich will das zunächst im Stadtrat thematisieren». Der Aufwand für ein solches Gesuch müsse verhältnismässig sein.

Keine Deadline für Gesuch
Grundsätzlich gibt es gemäss Swisslos-Verordnung für ein Gesuch aus Zofingen keine Deadline, wie es beim DGS heisst. Wolle die Stadt Geld, erwarte man eine «zeitnahe Einreichung». Wichtig sei, dass ein Gesuch aufzeige, ob und inwieweit der Stadt Zofingen durch das Unwetter ungedeckte Kosten erwachsen seien, «die nicht aufgrund eines Rechtserlasses von Bund, Kanton oder Gemeinde getragen werden müssten».

Für die Stadt Zofingen definitiv nicht interessant ist ein zweiter kantonaler Spezialtopf für Unwetterschäden. Es geht um einen Nachtragskredit in der Höhe von 518000 Franken, die Regierungsrat beim Grossen Rat beantragt. Dieses Geld soll zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden gesprochen werden.

Zweiter Topf lohnt sich nicht
Die Abklärungen der Stadt Zofingen haben laut Hottiger ergeben, dass nach bereits erfolgter finanzieller Unterstützung durch die kantonalen Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Landwirtschaft nur noch für sehr wenige Objekte Beiträge hätten erwartet werden können. «Dafür hätten aber aufwendige Vorleistungen erbracht werden müssen, unter anderem der Beizug eines externen Ingenieurbüros für die Erarbeitung von Sanierungsprojekten oder der Erlass von Unterhaltsreglementen durch den Einwohnerrat, beziehungsweise durch die Ortsbürger-Gemeindeversammlung.» Einem kleinen Nutzen stehe so ein riesiger Aufwand gegenüber. «Dann verzichten wir lieber», sagt Hottiger.