Uploadfilter: Ändert sich nun mein Facebook?

1 Worum geht es überhaupt?
Das Urheberrecht ist veraltet. Mit der Reform will die EU die Werke von Autoren, Musikern und anderen Inhalte-Produzenten im Internet besser schützen. Neu sollen Plattformen wie Facebook oder Google haftbar gemacht werden, wenn ihre Nutzer Urheberrechtsverletzungen begehen. Nach der finalen Zustimmung der EU-Staaten im April muss die Richtlinie innert zweier Jahre in nationale Gesetze übersetzt werden.

2 Warum ist die Reform so umstritten?
Google und Co. müssen schon vor dem Hochladen zum Beispiel eines Videos überprüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das kann laut Experten nur mit festen Filtern («Uploadfilter») bewerkstelligt werden. Kritiker befürchten Zensur. Zudem sollen Zeitungsverlage über das sogenannte «Leistungsschutzrecht» abgegolten werden, wenn ihre Artikel zum Beispiel auf Facebook gepostet werden. Gegner sehen hier eine «Link-Steuer» und befürchten die Einschränkung der freien Meinungsäusserung. Zehntausende Menschen demonstrierten letztes Wochenende europaweit gegen die Reform. Vor allem in Deutschland ist der Widerstand gross.

3 Ist auch die Schweiz betroffen?
Eigentlich nicht. Die Schweiz hat ihr eigenes Urheberrecht, das sie zurzeit überarbeitet. Allerdings orientiert sie sich massgeblich an den Entwicklungen in der EU. Zum Beispiel was das Leistungsschutzrecht angeht. Zudem ist der Schweizer Markt zu klein, damit die Internetkonzerne eine Insel mit Ausnahmen schaffen würden. Die Schweiz wird im Internet wie ein EU-Land behandelt und die Uploadfilter dürften auch hier zur Anwendung kommen.

4 Ändern sich nun mein Facebook oder Youtube?
Schwer abzuschätzen. Die Reform sieht vor, dass Werke «zum Zitieren, zur Äusserung von Kritik, für Rezensionen, Parodien oder Persiflagen» weiterhin kostenlos geteilt werden können. Bildkarikaturen wie sogenannte «Memes» oder «Gifs» wären also weiter erlaubt. Ob die automatischen Uploadfilter Parodien, Kunst und Zitate als solche erkennen, ist eine andere Frage. Schluss wäre aber mit dem blossen Konsumieren von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik auf Youtube oder anderen Plattformen. Auch (private) Aufnahmen von Sportveranstaltungen könnten blockiert werden.

5 Was ist mit Nachrichten im Internet?
Viele Nutzer suchen über Google mit Stichworten nach gewissen Nachrichten. Der dazugehörige Dienst «Google News» listet Ergebnisse mit Titel, Vorspann und kleinem Bild auf. Gemäss Leistungsschutzrecht müsste Google die Verlage künftig dafür bezahlen. Ob der Tech-Gigant dazu bereit wäre, ist fraglich. Als Spanien das Leistungsschutzrecht einführte, stellte Google den Nachrichtendienst kurzerhand ab.

6 Kann man sich wehren, wenn man beim Hochladen blockiert wurde?
Ja, Beschwerdemöglichkeiten sind vorgesehen. Diese zeitlich wie materiell nützlich zu organisieren, scheint angesichts der zu erwartenden Datenmengen aber unrealistisch. Für Schweizer gilt ausserdem: Hierzulande ist der Konsumentenschutz schwächer ausgebaut als etwa in Deutschland.