Urteil zum Unfalltod von Elida (†19): Fahrer muss nicht ins Gefängnis – Eklat im Gerichtssaal

«Ihre Mutter hat gewusst, dass etwas nicht stimmen konnte, als Elida nicht nach Hause kam» sagte Eric Stern, Anwalt der Familie des getöteten Mädchens vor Gericht. Die Familie von Elida – Vater, Mutter und Bruder – waren beim Prozess nicht anwesend. «Sie würden das nicht verkraften», so Stern.

Der Beschuldigte, ein 82-jähriger Mann, sass während der ganzen Verhandlung regungslos da. Die Haltung gebückt, die Hände auf dem Tisch zusammengefaltet. Er musste sich wegen fahrlässiger Tötung, wegen Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises und wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit verantworten. Am Abend des 6. November 2017 fuhr er an einem Fussgängerstreifen in Lenzburg ungebremst in die 19-jährige Elida Osmani. Der Aufprall war so massiv, dass das Opfer 19 Meter weit weggeschleudert wurde und später verstarb. Laut Anklage hatte er dabei eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.   

Aussagen verweigert

Der Beschuldigte werde keine Aussagen machen, stellte sein Verteidiger André Kuhn gleich am Anfang der Verhandlung klar. Der Rentner gab lediglich eine kurze Stellungnahme: «Ich will mich entschuldigen für das, was passiert ist. Hätte ich sie wahrgenommen, hätte ich ein Bremsmanöver eingeleitet. Ich habe sie einfach nicht gesehen. Vielleicht war da Gegenlicht, ich weiss es nicht.»

Eric Stern, Anwalt der Opferfamilie, rekonstruierte in seinem Plädoyer den Abend des Unfalls. Elida hatte wenige Minuten, bevor sie aus dem Bus ausgestiegen war noch mit ihrer Mutter telefoniert: «Sie sagte, dass sie in zwei Minuten zu Hause sein werde», so Stern, dort kam sie aber nie an. Die Eltern des Mädchens bemerkten von Küchenfenster ihres 300 Meter entfernten Wohnorts aus den Stau und machten sich auf den Weg, weil Elida nicht wie angekündigt nach Hause gekommen war. Auf der Hendschikerstrasse sah der Vater dann einen Schuh und die Handtasche seiner Tochter auf dem Asphalt. Elida lag bereits im Krankenwagen. Später im Spital teilten die Ärzte der Familie mit, dass Elidas Gehirn zu 90 Prozent mit Blut gefüllt war.

Mängel im Gutachten

Der Verteidiger des Beschuldigten anerkannte zwar den Vorwurf wegen Fahrens trotz Führerscheinentzugs, verlangte für seinen Mandanten aber einen Freispruch von der fahrlässigen Tötung und vom Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Das verkehrstechnische Gutachten, auf das die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gestützt hatte, weise Mängel auf, sagte Kuhn. Sowohl die Distanz, die angebe, wie weit das Opfer weggeschleudert wurde, als auch der Bremsweg seien anhand von Faustregeln anstatt genauer Parameter errechnet worden. Ausserdem sei das verwendete Programm nicht zertifiziert gewesen: «Das Gutachten ist nicht verwertbar.» Ausserdem sei sein Mandant kein «empathieloser Verkehrsrowdy». Der Beschuldigte habe gleich nach dem Unfall einen Brief an Elidas Familie geschrieben, in dem stand, dass ihm der Tod des Mädchens sehr nahe gehe.

Tränen im Gerichtssaal

Kurz vor der Prozesspause kam es zu einem Eklat im Gerichtssaal: Zwei Angehörige von Elida waren als Zuschauer anwesend. «Es geht nicht darum, wie weit sie geflogen ist, sondern dass sie geflogen ist», schrie die Cousine des Opfers und verliess in der Pause das Gerichtsgebäude weinend. Auch ihr Bruder äusserte seinen Unmut. Zur Urteilseröffnung zog das Gericht deshalb zwei Polizisten zu.

Das Bezirksgericht sprach den Rentner vom Vorwurf des Übertretens der Höchstgeschwindigkeit frei und anerkannte, dass im Gutachten Fehler enthalten waren: «Es ist nicht klar, wie schnell er gefahren ist», hielt Gerichtspräsidentin Eva Lüscher fest. Trotzdem verurteilte das Gericht den Rentner wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 000 Franken und einer Busse von 10 000 Franken. «Das ist im Verhältnis zum Leid viel zu tief», sagte die Gerichtspräsidentin.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert. Jedoch habe niemand diesen Unfall gewollt: «Das Gericht geht von ungewollter Fahrlässigkeit aus», begründete Lüscher. Auch die gezeigte Reue durch den Brief habe man strafmildernd angerechnet.

Dieses Urteil ist für die Angehörigen von Elida ein Schlag ins Gesicht: «Ich bin enttäuscht, dass ein Menschenleben so wenig wert ist», sagte die Cousine der Verstorbenen nach dem Prozess. Die stundenlange Diskussion darum, wie weit ihre Cousine nach dem Aufprall geflogen war, habe sie wütend gemacht. Ausserdem habe der Rentner ausser im Brief absolut keine Reue gezeigt: «Wir sind keine Unmenschen, hätte er sich aufrichtig entschuldigt, hätten wir dies angenommen.»