
VCS widerspricht Möbel Pfister: Es gab kein zweites Baugesuch für die Sanierung von Möbel Hubacher
Der Aus- respektive Umbau des «Roten Hauses», des Gebäudes von Möbel Hubacher in Rothrist, ist höchst umstritten. Der VCS Aargau ist mit der Darstellung von Rudolf Obrecht, dem Präsidenten der F. G. Pfister Holding, nicht einverstanden. Obrecht sagte in der Aargauerzeitung vom Samstag: «Der VCS hat auch gegen das abgeänderte Baugesuch Einsprache gemacht. Er beharrt auf seiner Haltung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig sei – obwohl wir an den Parkplätzen nichts verändern.» Tatsache sei, so Obrecht weiter, dass ohne den Umbau jährlich rund 100000 Liter Erdöl verbraucht würden, obwohl bereits 30 Erdsonden gesetzt seien.
Ein erstes Projekt war noch deutlich grösser, sah den Zuzug von Conforama und Jumbo sowie den Bau von zusätzlichen 70 Parkplätzen vor. Es waren Investitionen in der Grössenordnung von 50 Millionen Franken geplant.
«Ein lufthygienisches Sanierungsgebiet»
Der VCS Aargau schreibt nun in einer Mitteilung, er habe entgegen der Darstellung von Pfister-Präsident Obrist nichts gegen eine Sanierung der Liegenschaft einzuwenden. Einspracheberechtigt sei er ohnehin nur bei Fragen der Erschliessung und der Nutzung der Liegenschaft, der Zahl der Parkplätze und deren Bewirtschaftung. «Diese muss laut den einschlägigen Gerichtsurteilen zum Umweltschutzgesetz lenkungswirksam sein und ab der 1. Minute greifen», so der VCS. «Diesen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen hat sich die Eigentümerschaft stets widersetzt.»
«Die Darstellung, dass der VCS Aargau gegen ein neues Baugesuch eine Einwendung gemacht habe, entspricht nicht den Tatsachen», schreibt der Verband. Tatsache sei, dass die Eigentümerschaft die Gemeinde Rothrist um einen Vorentscheid betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung für ein reduziertes Vorhaben ersucht hat, ohne ein konkretes Baugesuch vorzulegen.
«Die für einen derartigen Entscheid relevanten Fakten lagen also noch gar nicht vor», so der VCS Aargau in der detaillierten Mitteilung. «Deshalb war eine vorsorgliche Einwendung unabdingbar. Werden die notwendigen Angaben für das Bauprojekt nachgeliefert und ergeben sie plausibel keine wesentliche zusätzliche Umweltbelastung, wird die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben sein. Dann ist der Fall für den VCS erledigt.»