Verbot für gängiges Heizöl ab 2023

Wer erinnert sich an den 1. Juni 2018? Damals trat die neue Luftreinhalte-Verordnung in Kraft, mit der verschiedene Vorschriften an den damaligen Stand der Technik angepasst wurden. Der Bundesrat wollte damit primär die Emissionen von Feinstaub verringern, und rechnete wegen der Verbesserung der Luftqualität mit Einsparungen bei Gesundheitskosten und Gebäudeschäden von rund 50 bis 250 Millionen Franken pro Jahr.

Ob das so eintrifft? Verschiedene Massnahmen sind noch nicht in Kraft, ab dem 1. Juni 2023 gilt in der Schweiz jedoch ein Verbot für «Heizöl extra leicht». Das Verbot für klassische Glühbirnen kennen wir. Beim Heizöl geht es aber anders als bei den Glühbirnen nicht um ein Verkaufs- sondern ein Verbrennungsverbot. Wer ab Juni 2023 mehr als 10 Volumen-Prozent dieser Ölsorte im Tank hat, macht sich im Prinzip strafbar. Auf dieses Problem macht der Heizölhandel derzeit aufmerksam, beispielsweise via Newsletter. So geschehen in Zofingen, wo die Landi über die Fenaco-Tochter Agrola Heizöl liefert.

Ein Profi in Sachen neue Vorschriften ist Beat Fischer von der gleichnamigen Wärmetechnik AG in Sursee. Laut dem Branchenverband SwissOil werden mittlerweile rund die Hälfte der Lieferungen mit dem neuen Standard «Extraleicht schwefelarm» ausgeführt, das in der Umgangssprache auch «Öko-Heizöl» genannt wird. Noch immer  allerdings werden 50 Prozent der Tankfüllungen mit dem bisherigen üblichen Produkt durchgeführt.

Es wird weniger Schwefel und Stickstoff freigesetzt

Wie umweltfreundlich ist Öko-Heizöl? Auf der Seite der Fischer Wärmetechnik AG heisst es: Im Öko-Heizöl sind weniger Schwefel und Stickstoff. Verbrennt man Öko-Heizöl, gelangen weniger Schwefel- und Stickoxide in die Luft. Dies sei lufthygienisch von Bedeutung, da die Stickoxid-Belastung in der Schweiz immer noch zu hoch ist.

Zu den Kostenfolgen sagt Ueli Bamert, Geschäftsführer der Schweizer Erdölvereinigung, dass diese für ein Eigenheim nicht allzu gross sind. Nur noch eine Sorte Heizöl bevorraten und liefern zu müssen, bringt Einsparungen in der Logistik. Was, wenn man 2023 gegen die neuen Vorschriften verstösst? Eine klare Antwort gibt es derzeit nicht – Bussenandrohungen in der Luftreinhalteverordnung hingegen schon.