Vergeltungsakt brachte Vergewaltigungs-Fall ins Rollen

Das Bezirksgericht Zofingen hatte sich mit einem Vergewaltigungsfall zu befassen, an dessen Anfang ein vermeintlicher Raubüberfall stand. Mit Kopfverletzungen wurde ein 64-jähriger Türke im Oktober 2015 ins Spital eingeliefert. Er war in seinem Lokal in der Region Zofingen aufgefunden worden – niedergeschlagen und kaum ansprechbar. Vieles deutete darauf hin, dass der Wirt überfallen wurde, was der Mann auch gegenüber der Polizei angab. Doch von den Tätern fehlte jede Spur.

Die Polizei konnte nach fast einem Jahr die Täterschaft ermitteln. Der vermeintliche Dieb aber erzählte den Beamten eine andere Version der Geschehnisse. Er gestand zwar ein, dass er den 64-Jährigen niederschlug – der Mann wurde dafür in einem anderen Verfahren verurteilt –, jedoch habe er dies getan, weil der Wirt seine Freundin vergewaltigt habe. Die Polizei konnte die besagte Freundin in Bosnien ausfindig machen. Und die junge Frau bestätigte diese Angaben.

Er drückte ihr ein Kissen aufs Gesicht

Sie habe mit ihrem damaligen Freund das Lokal in der Region Zofingen besucht. Der Wirt erzählte im Gespräch mit den beiden, das er eine neue Servicekraft suche. Er bot der Frau an, dass er ihr die Arbeit gleich zeigen und sie danach in einem Nebenraum übernachten könne. Obwohl die Bosnierin den Wirt bis dato nicht kannte, willigte sie ein. Sie verbrachte die Nacht in einer Art Abstellkammer. Als sie am nächsten Morgen mit dem Wirt im noch ungeöffneten Lokal einen Kaffee trank, fiel der 64-Jährige über die Frau her. Weil sie zu schreien begann, hielt er ihr mit der Hand Nase und Mund zu. Als sie weiterschrie, drückte er ihr ein Kissen aufs Gesicht. «Ich habe aufgehört, mich zu wehren», sagte das Opfer vor Gericht. «In diesem Moment war für mich nur noch wichtig, zu überleben.» Der Wirt bugsierte die junge Frau zurück in den Abstellraum und vergewaltigte sie. Später gelang es dem Opfer, ihren Freund zu kontaktieren. Dieser eilte gemeinsam mit einem Kollegen ins Lokal, befreite die Frau und verpasste dem Wirt eine Abreibung.

DNA-Spuren auf der Unterwäsche gefunden

Der Beschuldigte stritt diese Vorkommnisse vor Gericht vehement ab. Er insistierte, dass es sich um einen Raubüberfall handle, hinter welchem eine organisierte Verbrecherbande stecke. Die Vergewaltigung sei lediglich eine Schutzbehauptung. DNA-Spuren, die beim Opfer gefunden wurden, liessen aber an seiner Version Zweifel aufkommen. Noch am Tag der Vergewaltigung begab sich die Frau ins Spital. Dort wurde ihre Unterwäsche sichergestellt sowie diverse Abstriche genommen. Sie verliess das Spital zwar, ohne Anzeige zu erstatten. Doch auf der sichergestellten Unterwäsche sowie bei einem Abstrich der Vagina wurden später DNA-Spuren des 64-jährigen Türken gefunden. «Diese Spuren brechen dem Beschuldigten das Genick», führte Simon Burger, leitender Staatsanwalt, in seinem Plädoyer aus. Er sprach denn auch von einer erdrückenden Indizienlage.

Dies sah wohl auch das Bezirksgericht Zofingen so, denn es sprach den Beschuldigten der Vergewaltigung sowie der versuchten Nötigung schuldig. Es verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dem Opfer wurde eine Genugtuung in der Höhe von 10 000 Franken zugesprochen.