Vergewaltigung: Instagram-Star Morena Diaz hat ihren ehemaligen Freund angezeigt

«Ich habe ihn angezeigt», schrieb Morena Diaz am Wochenende auf Instagram und postete dieses Foto.

«Schon vor einigen Wochen. Sechs Stunden war ich an einem Donnerstagnachmittag nach dem Unterricht bei der Polizei und habe alles erzählt, was ich wusste, was mir in Erinnerung geblieben ist, was ich fühle.»

Morena Diaz weiter: «Ich habe wortwörtlich die Hosen ausgezogen und dieser Polizistin einen Einblick ins Intimste von mir gewährt. Es war verdammt hart.» In ein paar Wochen folge die nächste Einvernahme, die Konfrontation mit dem ehemaligen Freund. «Ich werde wieder erzählen müssen, mir werden wieder unangenehme Fragen gestellt.»

Morena Diaz rechnet mit allem:  «Es könnte sein, dass mir Ungläubigkeit entgegen gebracht wird und dass ich wieder retraumatisiert werde. Ich nehme alles in Kauf. manchmal liege ich im Bett und frage mich, woher all diese Kraft kommt.. dieser Mut, einfach weiterzumachen und zu kämpfen. Dann denke ich an all die Menschen, die dasselbe durchmachen (mussten) und an verstaubte Gesetze, die die Schweiz quasi zu einem Paradies für Vergewaltiger machen. Und dann kommt Wut. Wut, die hilft, um alles zu überstehen. Wut, die Kraft gibt. Wut, aus der Mut wird. Manchmal habe ich auch Angst aber ich werde nicht aufhören.. nicht, solange ich diese Stimme habe. für mich. für unsere Schwestern. für unsere Töchter, Mütter und Freundinnen. Ni una menos ♥️ ach.. und ein Opfer ist nie irgendjemandem Rechenschaft schuldig. Jede*r hat seine Gründe, ob Anzeige erstattet wird oder nicht.»

In ihrem Blog erklärt Morena Diaz die rechtlichen Hintergründe: «7 Wochen ist es her, seit ich öffentlich über eine Tat sprach, die in vielen Ländern als Vergewaltigung gilt, jedoch nicht in dem Land, in dem ich wohnhaft bin. In der Schweiz spricht man nämlich nur dann von einer Vergewaltigung, wenn der Mann mit seinem Penis in die Vagina der Frau eingedrungen ist (als ob Sex nur aus diesem einen Akt bestehen würde, aber dazu ein andermal mehr) und er dabei noch ein Nötigungsmittel angewendet hat. Er muss also entweder zusätzlich physische Gewalt angewendet haben oder sie wenigstens angedroht haben oder zum Widerstand unfähig gemacht haben. Man verlangt vom Opfer somit indirekt, dass es sich zur Wehr gesetzt hat. Wenn das also nicht vorliegt, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden. Das sage ich übrigens nicht einfach so aus einer Laune heraus, denn das ist leider unsere aktuelle Gesetzeslage.»