
Vermeintlich kostengünstig und pflegeleicht: «Gärten des Grauens» im Vormarsch
Michael Wacker ist SP-Einwohnerrat, aber auch Gartenbautechniker. Nicht nur ihm, sondern auch der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist ein neuerer Trend ins Auge gesprungen: Stein- oder Schottergärten sind als vermeintlich kostengünstige und pflegeleichte Alternative zu Blumen, Gras und Kräutern populär und im Vormarsch. Insbesondere private Vorgärten und Böschungen werden «besteint» statt begrünt – mit Folgen für die Umwelt.
Die Böden verarmen so – Tiere und Pflanzen verlieren ihren Lebensraum, die Siedlungslandschaft wird «ästhetisch wertlos», wie es in der Studie der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz heisst. Letztlich verlören damit auch die Menschen an Lebensqualität. Die Grundbesitzer könnten sich zudem um ihre erhofften Vorteile betrogen sehen: Auch Schottergärten müssen mit einigem Aufwand gehegt und gewartet werden, ansonsten macht sich im Untergrund rasch das Unkraut breit.
Allerdings – und das weiss der Zofinger Experte Michael Wacker aus eigener regionaler Anschauung – wird für viele der Steingärten erst eine Teichfolie ausgerollt, um dem Unkraut keine Chance zu geben. Der Effekt ist eine Versiegelung des Bodens, wie bei einem Autoparkplatz – Regenwasser kann nicht mehr versickern und wird der Kanalisation übergeben.
Am liebsten wäre Michael Wacker ein Verbot von Schottergärten oder, wo rechtlich nicht möglich, wenigstens eine Abwassergebühr für die versiegelten Flächen. Im Rahmen der Umfrage an der Einwohnerratssitzung vom Montag nahm der Stadtrat Stellung: Steingärten sind nicht bewilligungspflichtig. Aus diesem Grund gibt es auch keine Baugesuche, denen die Verwaltung entnehmen könnte, ob unter den Steinen eine Teichfolie liegt.
Landschaftsschutz-Experten sehen bei der Lösung des Problems in erster Linie die Gemeinden in der Pflicht. Diese hätten es in der Hand, über ihre Nutzungsordnungen (BNO) einzuwirken. Mit einer höheren Grünflächenziffer könnten Bauherren gezwungen werden, auf ihren Grundstücken mehr natürlichen und bepflanzten Boden zu belassen. Weitere mögliche Massnahmen, die sich gemäss der Studie anbieten: die Versiegelung der Böden gesetzlich erschweren oder mit einer Gebühr belasten. Schottergärten mit Vorschriften zur Aussenraumqualität verunmöglichen – oder finanzielle Vorteile für Grundstückbesitzer, die ihre Gartenfläche naturnah gestalten.
Die Landschaftsschützer geben aber auch zu bedenken, dass Verordnungen «aktiv gelebt» und deren Inhalte «konsequent eingefordert werden» müssten. Generell sehen sie Vollzugsprobleme, da Kontrollen aufwendig und schwierig seien. Und – wie bereits gesagt – oft brauche es gar keine Bewilligung, um ein Stück Grünfläche unter Schottersteinen zu begraben.