
Vierfachmord Rupperswil: Thomas N. von Verhandlung vor Obergericht dispensiert
„Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember 2018 dispensiert.“ Das teilt Gerichtssprecherin Nicole Payllier mit.
Die Berufungsverhandlung beschränke sich damit auf die Befragung der Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft.
Die für Medienvertreter und Zuschauer im Obergerichtssaal zur Verfügung stehenden Plätze sind beschränkt. Personen, die sich innert Frist angemeldet haben, werden vom Obergericht direkt informiert.
Die Staatsanwaltschaft fordert erneut eine lebenslängliche Verwahrung für den Beschuldigten Thomas N. Zudem sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben. Weiter fordert die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Verbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen.
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten im Prozess zum Vierfachmord Rupperswil am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung. Thomas N. wehrte sich gegen die ordentliche Verwahrung, die ersatzlos aufzuheben sei.
Die übrigen Punkte (insbesondere die Schuldsprüche, die verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen) haben weder Thomas N. noch die Staatsanwaltschaft angefochten. Sie sind damit rechtskräftig. (pz)