Vierfachmord von Rupperswil: «Die Arbeit an einem solchen Fall kann sehr belastend sein für die Polizei»

SP-Grossrat Dieter Egli ist Präsident des Polizeiverbandes. Polizistinnen und Polizisten würden ständig darin geschult, wie sie nicht Gefahr laufen, das Amtsgeheimnis zu verletzen, sagt er. Der Erwartungsdruck und die psychische Belastung bei einem Fall wie jenem von Rupperswil seien für die Beamten aber gross.

Herr Egli, ein Polizist stand wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht. Sind Unsicherheiten mit dem Amtsgeheimnis ein Problem bei der Polizei?

 Dieter Egli: Nein, diese Anklage war sicher eher ein Einzelfall. Die Ermittlungen zum Vierfachmord von Rupperswil waren ungewöhnlich komplex, dauerten lange an und betrafen viele Personen. Zudem war der Erwartungsdruck in der Öffentlichkeit gross. Das machte es nicht einfach, den Überblick darüber zu behalten, wie der Stand ist und was bereits bekannt ist.

Werden die Polizei-­Mitarbeitenden darin geschult, was nach draussen darf und was nicht?

Ja, das ist ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Das Wissen wird ständig aufgefrischt und der Sachverhalt in Erinnerung gerufen. Polizistinnen und Polizisten sind mit dieser Problematik immer wieder konfrontiert.

Den Arbeitstag daheim mit der Familie oder Freunden zu besprechen, geht nicht?

Es ist eine Herausforderung für die Polizisten und auch für ihr Umfeld, aber nein, das geht nicht. Das wissen die Beamten und auch ihre Familien.

Wie gehen Polizistinnen und Polizisten also mit dem Druck um?

Die Arbeit an einem Fall wie jenem in Rupperswil kann natürlich sehr belastend sein. Dafür gibt es Debriefings im Polizeicorps und Beamte können sich psychologische Hilfe holen. Oder sie melden sich bei Unsicherheiten beim Polizeiverband. Entsprechende Gefässe gibt es also, die Verantwortung für den Umgang mit einem derartigen Erlebnis liegt aber bei den Einzelnen und ihren Vorgesetzten.

Genügt das denn oder bräuchte es institutionalisierte Angebote?

In Standardsituationen haben die Polizistinnen und Polizisten im Griff, wie sie vorgehen müssen und nicht Gefahr laufen, das Amtsgeheimnis zu verletzen. In Sonderermittlungen, wie Rupperswil es eine war, kann man sich aber fragen, ob es nicht zusätzliche spezifische Angebote bräuchte. Das ist natürlich auch eine Personalfrage.