
Villa Clara soll kantonalen Denkmalschutz erhalten
Meinungsumschwung
«Es war ein langer und intensiver Prozess», meint Gemeindeammann Mario Schegner. Zahlreiche Besprechungen und Konsultationen fanden statt. Ein umfangreicher Fragenkatalog wurde der Denkmalpflege vorgelegt, die Vor- und Nachteile einer Unterschutzstellung durch den Kanton vom Gemeinderat mehrfach abgewogen. „Für die Gemeinde ist die Sachlage komplex“, so der Gemeindeammann. Neben der finanziellen Seite gilt es eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Dies hat der Gemeinderat gemacht und dabei alle ihm relevant erscheinenden Zielsetzungen und Kriterien zusammengetragen und bewertet. Im Ergebnis haben sich daraus Vorteile für eine kantonale Unterschutzstellung ergeben.
Das Verfahren
Das Unterschutzstellungsverfahren ist im kantonalen Kulturgesetz geregelt. Vorerst liegt der Ball nun beim Kanton, der den entsprechenden Schutz auszusprechen hat. Erst wenn diese Unterschutzstellung erfolgt ist, kann das Projekt gestartet und die Beiträge von Kanton und Bund an die Sanierung beantragt werden. Diese werden an die denkmalschutzbedingten Mehrkosten ausgerichtet und für die Gebäudehüllensanierung in der Grössenordnung von rund 250‘000 Franken erwartet. Das sind rund 18 % der auf 1.38 Mio. Franken veranschlagten Gebäudehüllensanierung.
Sanierungsprojekt
Die Gemeindeversammlung hat für die Sanierung der Gebäudehülle nach ausführlicher Diskussion 1.38 Mio. Franken bewilligt. Der Entscheid ist inzwischen rechtskräftig. Der Gemeinderat ist daran, diesen Entscheid umzusetzen. Damit die Beitragsleistung von Kanton und Bund gewährleistet ist, hat vorgängig die Unterschutzstellung zu erfolgen und das Beitragsgesuch ist vor Arbeitsbeginn einzureichen. Bundesbeiträge werden vom Kanton beantragt. Somit wird es noch etwas dauern, bis die Villa Clara eingerüstet und die Sanierungsarbeiten starten können.