Villa Clara soll kantonalen Denkmalschutz erhalten

Meinungsumschwung
«Es war ein langer und intensiver Prozess», meint Gemeindeammann Mario Scheg­ner. Zahlreiche Besprechungen und Konsultationen fanden statt. Ein umfangreicher Fragenkatalog wurde der Denkmalpflege vorgelegt, die Vor- und Nachteile einer Unterschutzstellung durch den Kanton vom Gemeinderat mehrfach abgewogen. „Für die Gemeinde ist die Sachlage komplex“, so der Gemeindeammann. Neben der finanziellen Seite gilt es eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Dies hat der Ge­meinderat gemacht und dabei alle ihm relevant erscheinenden Zielsetzungen und Kriterien zusammengetragen und bewertet. Im Ergebnis haben sich daraus Vorteile für eine kantonale Unterschutzstellung ergeben.

Das Verfahren
Das Unterschutzstellungsverfahren ist im kantonalen Kulturgesetz geregelt. Vorerst liegt der Ball nun beim Kanton, der den entsprechenden Schutz auszusprechen hat. Erst wenn diese Unterschutzstellung erfolgt ist, kann das Projekt gestartet und die Beiträge von Kanton und Bund an die Sanierung beantragt werden. Diese werden an die denkmalschutzbedingten Mehrkosten ausgerichtet und für die Gebäudehüllen­sanierung in der Grössenordnung von rund 250‘000 Franken erwar­tet. Das sind rund 18 % der auf 1.38 Mio. Franken veranschlagten Gebäudehüllen­sanierung.

Sanierungsprojekt
Die Gemeindeversammlung hat für die Sanierung der Gebäudehülle nach ausführli­cher Diskussion 1.38 Mio. Franken bewilligt. Der Entscheid ist inzwischen rechtskräf­tig. Der  Gemeinderat ist daran, diesen Entscheid umzusetzen. Damit die Beitrags­leistung von Kanton und Bund gewährleistet ist, hat vorgängig die Unterschutzstel­lung zu erfolgen und das Beitragsgesuch ist vor Arbeitsbeginn einzureichen. Bun­desbeiträge werden vom Kanton beantragt. Somit wird es noch etwas dauern, bis die Villa Clara eingerüstet und die Sanierungsarbeiten starten können.