«Volksmotion» verlangt BNO-Schutz-bestimmungen für historische Objekte

Michael Wacker, Zofinger SP-Einwohnerrat:  «Der Eingriff erfolgte ohne Vorliegen eines Bauvorhabens.»
Michael Wacker, Zofinger SP-Einwohnerrat: «Der Eingriff erfolgte ohne Vorliegen eines Bauvorhabens.»

Der Aufschrei der Anwohnerinnen und Anwohner der ehemaligen Ringier-Villa an der Oberen Rebbergstrasse war gross und laut: Der heutige Eigentümer des 7025 Quadratmeter (die Dimension eines Fussballfelds) grossen Grundstücks hatte im Februar eine Baumfällaktion durchführen lassen. Völlig legal. Weder der Park noch einzelne Bäume standen unter Schutz. Bei Michael Wacker, Präsident der SP Sektion Zofingen, Einwohnerrat und beruflich Gartenbautechniker, löst der aktuell fehlende Schutz durch die Stadt Wut aus. «Was hier geschah, ist ein Frevel», sagte er im Februar. Umgehend nahm er sich in einer Motion des Themas an und verlangte in seinem Vorstoss, eine Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Zofingen. Mit dieser sollen schutzwürdige Objekte definiert und deren kommunaler Schutz geregelt werden. 

Wer die Geschichte der aktuellen BNO-Revison 2019 verfolgt hat – Referendum gegen den Einwohnerratsbeschluss und anschliessende Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung – weiss, wie heikel in Zofingen Fragen rund um Bauvorschriften sind. Entsprechend demokratisch breit hat Wacker seine Motion abgestützt. Zum einen haben mehrere Einwohnerratskolleginnen und -kollegen über die Parteigrenzen hinaus den Vorstoss mitunterzeichnet. Zum anderen hat sich Wacker an Paragraph 8 der Gemeindeordnung erinnert. Dieser legitimiert Bürgerinnen und Bürger, dem Einwohnerrat eine Motion zu unterbreiten. Darauf gestützt hat Wacker sein Anliegen zur «Volksmotion» mit mehr als 100 Unterschriften gemacht. 

Um was geht es konkret? Um den Umstand, dass eine Aufnahme schützenswerter Gebäude, Brunnen, Gärten und Anlagen, Alleen oder auch markanter Einzelbäume in ein rechtsverbindliches kommunales BNO-Inventar noch immer nicht erfolgt ist. Diese Aufgabe wurde bei den Revisionen 2012 und 2019 ausgeklammert. 

Weshalb wurde sie ausgeklammert? Dazu schrieb der Stadtrat in seiner Botschaft zur Revision 2012: In der bisherigen Regelung sei man davon ausgegangen, dass die kommunal erhaltenswerten Objekte in ein Inventar aufzunehmen und dieses nach Anhörung der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vom Stadtrat festzusetzen sei. Und dann die ernüchternde Aussage: «Wie das Inventar grundeigentümerverbindlich ist und welche Konsequenzen – insbesondere welche Einschränkungen bezüglich Abbruch und Umbauten sich daraus ergeben – ist unklar.» 

Klarheit geschaffen hätte die Festschreibung von Schutzmassnahmen in der BNO. Die fasste man durchaus ins Auge. Aber, so der Stadtrat: «Seitens der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer regte sich breiter Widerstand gegen die neuen Regelungen, sodass der gesamten Revision aufgrund dieses Themenbereichs eine massive Verzögerung oder gar das Scheitern drohte.» Der Stadtrat beschloss deshalb, den Schutz der kommunalen Kulturobjekte von der vorliegenden Revision abzukoppeln. Das war 2012. 

Das Fuder einer BNO-Revision nicht überladen 

Was passierte 2019? Da wollte Michael Wacker im Einwohnerrat wissen, weshalb auch in der neusten BNO-Revision Kulturobjekte kein Thema sind. Die Antwort: das Thema Kulturobjekte solle in einem weiteren Revisionspaket angegangen werden, um «das Fuder nicht zu überladen». Man baue bis dahin auf ein «alternatives Schutzkonzept mittels Verfügungen des Stadtrats». Dazu Wacker im Motionstext: «Massnahmen zur Sicherung des Planwerks hat der Stadtrat offensichtlich keine ergriffen. Bis zur Formulierung dieser Motion wurde weder eine Planungszone noch eine Bausperre auf die in der Abstimmungsbroschüre erwähnten, neu gestaltungsplanpflichtigen Grundstücke verfügt.» Und weiter: «Was passieren kann, wenn weder kommunaler Kulturgüterschutz erfolgt noch Plansicherungsinstrumente ergriffen werden, zeigt die jüngste Geschichte der Ringier-Villa an der Oberen Rebbergstrasse. Die rund hundert Jahre alte Villa auf diesem Anwesen mag gemäss denkmalpflegerischen Gutachten nicht schützenswert sein, lokalhistorisch wäre sie es mit Sicherheit.» 

Die Villa wurde vor einigen Jahren verkauft. Die damalige Käuferschaft liess von einem renommierten Architekturbüro eine Konzeptstudie erstellen. Darin wurden – mit grosser Rücksicht auf die vorhandene Substanz – Möglichkeiten einer städtebaulich hochwertigen Bebauung des Grundstücks aufgezeigt. Der Stadtrat Zofingen äusserte sich diesbezüglich positiv. In der Zwischenzeit erfuhr das Grundstück einen erneuten Eigentümerwechsel. 

Am 6. Februar 2020 haben Holzfäller mit Motorsäge und Bagger mit der Schaffung vollendeter Tatsachen begonnen. Ohne Rücksicht auf die Qualität der vorhandenen Substanz wurden Pflanzen, Plätze, und Mauern zerstört, um das Gelände offensichtlich «baureif» zu machen. «Dieser Eingriff erfolgte ohne Vorliegen eines Bauvorhabens respektive Baugesuches», stellt Wacker fest. 

Was sagt der Stadtrat zu den Forderungen der für die Einwohnerratssitzung vom 19. Oktober traktandierten Motion? Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor. Das entspricht allerdings dem normalen Ablauf im Zusammenspiel von Stadt- und Einwohnerrat. Ein Signal aus dem Rathaus darf man aber in den nächsten Tagen erwarten. Spannend werden dann die Reaktionen der Einwohnerratsfraktionen auf die Forderungen der Motion sowie die Antwort des Stadtrats darauf.