Vom Tierschutzfall zum Fall «Tubel»

Diese Woche stand der Mann vor Gericht, der vor rund 15 Monaten Oftringen schweizweit in die Negativschlagzeilen gebracht hatte. Bei dem Hobby-Tierhalter waren Beamte im Februar 2020 auf abgemagerte und tote Tiere gestossen. Die Behörden setzten den unhaltbaren Zuständen ein Ende, indem sie die noch lebenden Tiere beschlagnahmten und später ein Tierhalteverbot aussprachen. Der Fall schüttelte auch den Aargauer Veterinärdienst durch, der sich lernfähig zeigte, die Kontrollen verschärfte und das Monitoring auffälliger Tierhaltungen ausbaute. Beim Prozess gegen den Tierhalter diese Woche drängte sich die Frage auf, ob nicht auch andere Behörden Lehren aus dem Fall ziehen müssten. Laut der Verteidigung ist ein E-Mail aktenkundig, in dem ein leitender Polizeibeamter den Beschuldigten als «Tubel» bezeichnete. Dass Polizisten so abfällig und beleidigend über mutmassliche Straftäter herziehen, ist hochgradig unprofessionell und geht gar nicht. Dass ein Gesetzesbrecher auf diesem Hintergrund davon ausgeht, man wolle an ihm ein Exempel statuieren, ist verständlich. Seit dem Prozess steht auch die Frage im Raum, ob der Angeschuldigte mit dem Vorwurf, er habe Kontrolleuren mit einem Knüppel Gewalt angedroht, je konfrontiert wurde. Das sei nie der Fall gewesen, behauptet dieser vehement, und die Aktenlage scheint ihm leider recht zu geben.

Nächste Woche wird das Bezirksgericht Zofingen sein Urteil verkünden – man darf gespannt sein, wie es in diesem Fall weitergeht.