Vordemwald rechnet mit ausgeglichenem Budget

Der Gemeinderat Vordemwald unterbreitet der Einwohnergemeindeversammlung auch dieses Jahr ein ausgeglichenes Budget mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 113 Prozent. Das Budget kann aufgrund der Finanzausgleichszahlung über 665 000 Franken (Vorjahr 677 000) und der wachsenden Steuereinnahmen im Bereich der natürlichen Personen mit einem kleinen Ertragsüberschuss von 300 Franken präsentiert werden.  

Aufgrund der steigenden stationären und ambulanten Restkosten der Pflegefinanzierung ist im Bereich Gesundheit eine massive Kostensteigerung zu verzeichnen. Auch im Bildungswesen wird mit höheren Kosten gerechnet, insbesondere aufgrund der jahrgangsstarken Kinderzahlen und zusätzlichen Ausgaben für das Kinderfest. Weiter stehen 2019 diverse Unterhalts- und Planerarbeiten in Gemeindeliegenschaften an.   

Für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur ist es wichtig, dass die Gemeinde vorausschauend und ausgewogen investiert. Im Budget 2019 sind Nettoinvestitionen im Umfang von 417 000 Franken eingestellt. Diese fallen für Renovationsarbeiten der Wohnungen im Gemeindehaus, den Strassenbau Richtung Strengelbach, Hochwasserschutzmassnahmen am Geissbach und der Pfaffnern, den Abschluss der Revision Nutzungsplanung und für das Konkurrenz-Planungsverfahren Kernzone 1 an.  

Abwasserbeseitigung investiert 226 000 Franken 

Das Budget der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem mutmasslichen Ertragsüberschuss von 24 700 Franken ab (Vorjahr: 6700 Franken). Es sind Nettoinvestitionen im Umfang von 226 000 Franken zu tätigen. Diese sind für Inlinersanierungen am Lisch- und Fliederweg, für die Abschlussarbeiten der Sanierung Regenbecken sowie die Abwasserkatasterüberarbeitung vorgesehen.   

Abfallbewirtschaftung mit kleinem Aufwandüberschuss

Die Abfallwirtschaft weist einen Aufwandüberschuss von 200 Franken aus (Vorjahr: Ertragsüberschuss 5400 Franken). Es stehen keine Investitionen an.  

Ortsbürgergemeinde plant keine Investitionen

Das Budget 2019 der Ortsbürgergemeinde kann mit einem Ertragsüberschuss von 600 Franken (Vorjahr 35 400 Franken) abschliessen. Am 6. März 2018 stimmte der Grosse Rat einer Teiländerung des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden zu. Aufgrund der Gesetzesänderung wird die Waldwirtschaft ab Rechnungsjahr 2019 nicht mehr als Spezialfinanzierung geführt. Die Forstreserve wird dem Bilanzüberschuss-Konto zugewiesen und inskünftige Verluste/Gewinne werden nicht mehr separat ausgewiesen. Die Ortsbürgergemeinde hat keine Investitionen geplant.