
Wärmepumpen haben ein Lärmproblem
Die Wärmepumpentechnologie hat in den letzten Jahren grosse Zuwachsraten verzeichnet. Heutige Wärmepumpen produzieren aus einem Teil Strom vier bis fünf Teile Heizenergie. Sie stehen deshalb für saubere, CO2-freie Wärmeenergie. Rüstet man seine Ölheizung um, dann ist meist eine Luftwärmepumpe erste Wahl – aus Gründen der Kosten und der Praktikabilität. Die auffälligen Belchkästen mit ihren «Ventilatoren» vor den Häusern gehören in vielen Einfamilienhaussiedlungen bereits zum Quartierbild. Luft-Wasser-Wärmepumpen hatten bisher allerdings ein grosses Problem: Viele der Geräte waren relativ laut und deshalb nicht bewilligungsfähig.
Ein krasser Fall wird in der aktuellen Ausgabe von «Umwelt Aargau», einem Magazin des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt, geschildert. In einer nicht genannten Gemeinde erfüllte eine Wärmepumpe im Aussenraum – also gegenüber den Nachbarn – die Vorgaben der Lärmschutzverordnung, nicht aber im Haus, für welches die Anlage gebaut werden sollte.
Ein Witz? Nein, heisst es in der Publikation. Die Lärmschutzverordnung gilt auch für das Gebäude, das mit der Wärmepumpe beheizt wird. Das begründe sich darin, dass Gesetz und Verordnung alle Menschen und Tiere und ihre Lebensräume vor «schädlichen oder lästigen» Einwirkungen von Lärm schützen will. «Zum Schutz der Bewohner hat ein Hausbesitzer somit die gesetzlichen Vorgaben auch gegenüber dem eigenen Gebäude einzuhalten.» Wie manifestiert sich dies in der Bewilligungspraxis vor Ort? Hans-Martin Plüss ist im Zofinger Stadtrat für den Bereich Hochbau und damit auch für Baubewilligungen zuständig. «Wärmepumpen-Anlagen sind kritische Baugesuche», bestätigt der Bau-Jurist. «Dementsprechend prüfen wir die Gesuche sehr präzise bezüglich Lärmemissionen.» Die Lärmproblematik werde von Sanitärinstallateuren oft unterschätzt, gibt sich der Verband GebäudeKlima Schweiz selbstkritisch. Auch wenn Planungswerte eingehalten werden, seien die Pumpen oft zu laut. Es sind vor allem die Strömungsgeräusche der Ventilatoren, die stören. Erschwerend für die Branche ist, dass Wärmepumpen ausschliesslich im europäischen Ausland gebaut werden, aber Schweizer Vorschriften erfüllen müssen – und dies in 26 verschiedenen Kantonen.
Kantönligeist beim Wärmepumpen-Lärmschutz
Der Vollzug der Lärmschutzverordnung ist im Kanton Aargau nicht derselbe wie im Kanton Zürich. Der Verband GebäudeKlima Schweiz hat deshalb den Kontakt mit den kantonalen Umweltämtern gesucht – auch mit jenem des Aargaus. Als Folge – und im Wissen, dass Installateure in den meisten Fällen die ersten Ansprechpartner bei einem Heizungsersatz sind – hat der Kanton eine kleine Informations-Offensive an die Hand genommen. Mit einer Broschüre «Wärmepumpen – Grundlagen zur Erstellung» (sie ist auch online erhältlich) wird Hilfestellung geleistet.