Warum Freizeit-Böötler im Aargau kaum kontrolliert werden

Auf dieses Jahr hin wurde die Promillegrenze für Gummiboot-Fahrer aufgehoben. Zuvor galt ein Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende damit, dass die Einhaltung des Alkoholwertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen».

 

Nun müssen die Fahrer von Gummibooten und Kanus, aber auch Kite- oder Windsurfer neu nur noch «fahrtüchtig» sein. Ab welchem Alkoholpegel eine Person fahrunfähig ist, muss die Polizei bei Kontrollen somit individuell entscheiden.

Zwischenfälle wegen Alkohol sind «absolute Ausnahme»
 

Nur: Kontrolliert werden Freizeit-Böötler, zumindest im Kanton Aargau, praktisch nie. Die Gewässerpolizei wird in erster Linie für Rettungs- und Sucheinsätze aufgeboten. Wegen der begrenzten Ressourcen – die Gewässerpolizisten der Aargauer Kantonspolizei führen diese Funktion alle nur im Nebenamt aus – finden Patrouillen nur sporadisch statt.

Und auf den seltenen Patrouillen werden keine systematischen Kontrollen von Bootsführern oder Wassersportlern durchgeführt, teilt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kapo Aargau, mit. Er sieht auch keinen Grund, diese Praxis zu ändern: «Alkoholbedingte Zwischenfälle bilden nach unseren Feststellungen die absolute Ausnahme.» Deshalb sehe man auch keinen Anlass, mehr Kontrollen durchzuführen. (rka)