Was müsste passieren, dass Thomas N. auf freien Fuss kommt? Experte Matthias Fricker erklärt

«Überrascht war ich nicht, ich habe in etwa das erwartet, was die Richter entschieden haben», sagt der Wohler Anwalt Matthias Fricker gegenüber der AZ. Er habe den Prozess verfolgt und aufgrund von dem, was er gelesen habe, sei es wohl ein korrektes Urteil.

«Speziell daran ist, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung ausgesprochen wurde. Wie es der Name schon sagt, endet die Freiheitsstrafe grundsätzlich erst mit dem Tod», erklärt Fricker.

Nach 15 Jahren kann eine Überprüfung verlangt werden und danach eine bedingte Entlassung erfolgen, falls der Täter nicht mehr gefährlich ist. «Die ordentliche Verwahrung verlangt eine regelmässige Überprüfung. Wegen der lebenslänglichen Freiheitsstrafe erfolgt diese frühestens in 15 Jahren. Man fährt also quasi zweigleisig.»

Was braucht es für eine Entlassung?
Was müsste denn konkret passieren, dass Thomas N. entlassen würde? «Wenn eine Überprüfung stattfindet, dann hat das grösste Gewicht die Beurteilung eines externen Gutachters. Dieser müsste Thomas N. attestieren, dass er nicht mehr gefährlich ist», sagt Fricker. «Zudem werden bei der Anstaltsleitung und bei den behandelnden Anstaltspsychiatern Berichte eingefordert.»

Im Rahmen der Verwahrung kommt der Täter nicht in den Genuss einer eigentlichen Therapie. Er erhält lediglich eine Art «Schmalspurtherapie», in der es darum gehe, die Belastung des Strafvollzugs abzufedern. Im Zentrum der nebst der Verwahrung ebenfalls angeordneten ambulanten Massnahme steht bei Thomas N. die Pädophilie. Die Fachpersonen aus diesen beiden Bereichen würden ebenfalls eine Beurteilung abgeben.

Schliesslich würde sich auch noch die Fachkommission des Strafvollzugskonkordats Nordwestschweiz und Innerschweiz zur Sache äussern. Aufgrund all dieser Beurteilungen müsste schlussendlich die Vollzugsbehörde, im Kanton Aargau das Amt für Justizvollzug, entscheiden ob, Thomas N. für die Bevölkerung noch eine Gefahr darstellt.

«Verwahrungsinitiative hat etwas bewirkt»
Einige Bobachter zeigten sich enttäuscht, dass sich das Gericht nicht für eine lebenslange Verwahrung ausgesprochen hat. Trotzdem habe die Verwahrungsinitiative etwas bewirkt, sagt Fricker: «Die Initiative, aber auch einige Taten, haben dazu geführt, dass das Pendel umgeschlagen hat. Heute werden härtere Urteile gefällt, als etwa in den 80er Jahren.» In den letzten Jahren seien Täter, die verwahrt wurden, kaum mehr aus der Haft entlassen worden.