Wie sich die Versicherungsbranche weitgehend schadlos halten konnte – die Hauptlast tragen die Versicherten

«Wir sind unseren Verpflichtungen auch in der Pandemie stets nachgekommen», rühmte Thomas Helbling, Direktor des Schweizerischen Versicherungsverbandes, an der Jahresmedienkonferenz im Februar seine Mitgliedsfirmen. Die Branche habe Schäden in Höhe von rund einer Milliarde Franken für coronabedingte Ereignisse übernommen, betonte der Cheflobbyist.

Bei näherer Betrachtung wirkt die Summe weniger beeindruckend. Im Schaden- und Haftpflichtgeschäft, in dem die Versicherer Policen verkaufen, die unter anderem das Risiko staatlich verordneter Betriebsschliessungen, abgesagter Veranstaltungen oder stornierten Reisen decken, generiert die Versicherungswirtschaft in der Schweiz jährlich Prämieneinnahmen von gegen 30 Milliarden Franken.

Schäden in Höhe von drei Prozent des Prämienertrages sind zwar bedeutend, aber für die hiesige Assekuranz noch lange nicht hoch genug, die seit vielen Jahren extrem günstige Schadenentwicklung ins Gegenteil zu verkehren.

Das zeigt sich etwa am Umstand, dass 2020 keine der führenden Versicherungen in der Schweiz einen sogenannten Schaden-Kosten-Satz von 100 Prozent oder mehr ausweisen musste, wie die NZZ diese Woche festgestellt hatte. Ein Schaden-Kosten-Satz von weniger als 100 Prozent bedeutet, dass ein Versicherer zur Bezahlung der betrieblichen Kosten und zur Deckung der Schadenleistungen nur einen Teil der im gleichen Jahr erzielten Prämieneinnahmen benötigt – dass er also mit Gewinn operiert.

Diese positive Coronabilanz der Versicherer fällt noch günstiger aus, wenn man sie um die weit überproportional hohe Schadenbelastung der Berner Mobiliar bereinigt. Diese trägt gut die Hälfte aller Schäden (vgl. Tabelle), dabei beträgt ihr Anteil am Schweizer Nicht-Leben-Geschäft nur rund 20 Prozent.

Epidemie oder Pandemie

Die Mobiliar hat in den Deckungsausschlussbedingungen ihrer Policen keinen Unterschied zwischen Pandemie und Epidemie festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Anbietern kann sie deshalb die Leistung nicht mit dem Hinweis verweigern, dass Pandemien aufgrund ihrer zeitlichen und räumlichen Unbegrenztheit keine versicherbaren Risiken darstellten.

Mit dieser kleinen, aber feinen Unterscheidung versuchen sich andere Versicherungen in der Coronakrise weitestgehend schadlos zu halten. GastroSuisse, der Verband, der die von den staatlichen Zwangsschliessungen am stärksten betroffenen Restaurations- und Hotelbetriebe vertritt, schätzt den coronabedingten Umsatzverlust im vergangenen Jahr auf 13 Milliarden Franken.

Dafür hat die Branche zwischen März 2020 und April 2021 rund 670 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Härtefallbeiträgen vom Bund erhalten. Zudem wurden Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 1850 Millionen Franken (per Ende Januar 2021) entrichtet. Somit bleiben die Umsatzverluste zu drei Viertel (über neun Milliarden Franken) direkt an den Beizern und Gastrounternehmern hängen.

Gerichtstermin am 17. Mai

Dass sich diese mit ihrem Schicksal nicht so leicht abfinden wollen, liegt auf der Hand. Am 17. Mai kommt es vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau zu einem ersten Musterprozess. Die Badener Colombo Gastro AG verlangt von Helvetia im Rahmen einer Teilklage 35’000 Franken zum Ausgleich eines Umsatzausfalls von 300’000 Franken. Die Klägerin macht geltend, dass die Ausschlussbedingung in der Versicherungspolice so unklar beziehungsweise ungewöhnlich ist, dass sie nicht angewandt werden kann. Die Helvetia-Police schliesst Deckungen aus für «Krankheitserreger, für welche die WHO-Pandemiestufe 5 oder 6 gilt».

Je nach Ausgang des Rechtsstreites, der vermutlich bis vor Bundesgericht gehen wird, könnten die Coronaverpflichtungen der Versicherer noch etwas steigen. Doch für viele kleinere Beizer käme eine Hilfe vom Gericht zu spät. Viele haben die «Kulanz-Angebote» der Assekuranz aus purer Not bereits angenommen und sich so das Recht auf eine gerichtliche Klärung ihrer Ansprüche nehmen lassen.