Winkelunterführung: Der Stadtrat hält nichts vom Enteignungsverfahren

Aussergewöhnliche Umstände erfordern aussergewöhnliche Massnahmen: Unter dieser Prämisse wohl hat Myriam Frey Schär (Grüne) mit andern Unterzeichnenden am 1. Februar dieses Jahres zum ultimativen Schlag ausgeholt. Ihr Auftrag an die Oltner Exekutive: «Der Stadtrat wird beauftragt, dem Eigentümer ein faires Kaufangebot für die Winkelunterführung zu unterbreiten. Sollte dieser das Kaufangebot ausschlagen, ist ein Enteignungsverfahren einzuleiten.»

Eine eher unspektakuläre Antwort

Aussergewöhnlich der Vorschlag, eher unspektakulär und im Rahmen der Erwartungen die Antworten des Stadtrates. Er ist zwar einverstanden mit der Einschätzung der Auftraggeberin: «Die Winkelunterführung spielt eine wichtige Rolle als zentraler und von allem andern Verkehr abgetrennter Fussweg zwischen den Stadtteilen», so Stadtrat Thomas Marbet in seiner Antwort. Doch lässt er gleichzeitig auch anklingen, mit einem allfälligen Kauf des von der Auftragstellerin gemeinten Winkelpassageabschnitts würde die Stadt nicht alleinige Besitzerin der Unterführung. «Die Eigentumsrechte liegen bei mehreren Rechtspersönlichkeiten», so Marbet.

Er entkräftet auch eines der Hauptargumente des Vorstosses, wonach die SMP Invest AG als Besitzerin des fraglichen Abschnittes ebendiesen vernachlässige. Im Vorstoss hatte Myriam Frey Schär noch argumentiert, der Eigentümer nehme seine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit nicht wahr, die Unterführung so zu unterhalten, dass diese

«sauber und freundlich präsentiert und vor allem angstfrei benutzt werden kann».

Demgegenüber hält Marbet fest, zwischenzeitlich sei die SMP Invest AG dem Anliegen des Auftrags nachgekommen. «Die Erneuerung der Beleuchtung und Deckenuntersicht ist abgeschlossen.»

Fair ist möglich, wenn beide Seiten ein gemeinsames Interesse verfolgen

Zur Frage des fairen Kaufangebots hält der Stadtrat fest, ein solches sei dann möglich, wenn beide Seiten ein gemeinsames Interesse verfolgen würden. In den bisherigen Verhandlungen sei dies aber nicht der Fall gewesen, wie hohe Preisvorstellungen zeigen würden. Hohe Investitions- und Folgekosten Ein Erwerb wäre also mit hohen Investitions- und Folgekosten verbunden und würde die finanziellen Mittel der Stadt binden, bilanziert der Stadtrat. Ausserdem wäre der Enteignungsprozess mit hohen Prozessrisiken verbunden. Denn ob ein Enteignungstitel vorliegt, die Berechtigung zur Enteignung für im öffentlichen Interesse erforderliche Werke und Massnahmen, sei mehr als fraglich, liege doch ein bereits bestehendes Fusswegrecht vor.

Auch kann der Stadtrat aus dem Erwerb keinen Zusatznutzen erkennen. Dieser hänge von weiteren Investitionen ab; etwa in Form getrennter Verkehrswege für Fuss-und Veloverkehr. Denn die Winkelunterführung ist ein Dauerbrenner in Sachen Nutzungsart, duldet doch die SMP Invest AG auf ihrem Abschnitt keinen Veloverkehr, was Velofahrende wiederum als hinderlich wahrnehmen. Der Stadtrat empfiehlt daher dem Parlament in der Donnerstagssitzung, diesen Auftrag nicht erheblich zu erklären.