
Wird aus dem Sorgenkind Forstwerkhof eine kantonale Asylunterkunft?
Der Forstwerkhof der Ortsbürger Oftringen ist seit langem ein Sorgenkind. Oftringen lässt seit Jahren seinen Wald von einem externen Forstunternehmen auf Mandatsbasis bewirtschaften und pflegen. Das Gebäude unterhalb der Schrebergärten an der Tanngrabenstrasse wird deshalb kaum genutzt. Es dient als Depot für Material der Einwohnergemeinde – zum Beispiel für Festbänke – und als Materialdepot für den Zivilschutz. Das Büro und weitere Räume sind praktisch ungenutzt, zudem befindet sich das Gebäude in einem schlechten Zustand und müsste in den nächsten Jahren für 350 000 bis 400 000 Franken saniert werden.
Weil die frühere kantonale Asylunterkunft in Oftringen niedergebrannt ist, machte sich die Gemeinde auf die Suche nach einer anderen Räumlichkeit. Der zuständige Gemeinderat Werner Amsler sagte dazu an der Ortsbürgergemeindeversammlung: «Es geht nicht darum, ob wir Asylsuchende wollen oder nicht, sondern ob wir die selber unterbringen und betreuen müssen oder ob wir von dieser Pflicht entbunden werden, da der Kanton in der Gemeinde eine eigene Unterkunft betreibt.» Man suche die am wenigsten schlechte Lösung. Die Gemeinde müsste aktuell 42 Asylsuchende aufnehmen. Derzeit leben acht Asylsuchende in Oftringen, die aber wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen.
Die Ortsbürger sollen finanziell profitieren
Ein geeigneter Standort wäre der Forstwerkhof. «Beim Forstwerkhof der Ortsbürgergemeinde könnten sich der Gemeinderat und auch die Forstkommission, welche in die Beurteilung miteinbezogen wurde, einekantonale Asylunterkunft vorstellen», hiess es im Vorlagenbüchlein der Ortsbürgergemeindeversammlung. Die Argumentation: «Der Standort liegt am Rande der Gemeinde, weit ausserhalb der Wohnzone. Wichtige Voraussetzung ist jedoch auch, dass die Ortsbürgergemeinde finanziell profitiert und mit den Mietzinseinnahmen eine gute Rendite erzielt.» An der vergangenen Ortsbürgerversammlung haben die Stimmberechtigten einem Kredit von 12 500 Franken für eine Machbarkeitsstudie zugestimmt. 12 500 Franken steuert die Einwohnergemeinde bei. Mit der Machbarkeitsstudie soll abgeklärt werden, ob eine Unterkunft gebaut werden kann, deren Investitionskosten in den nächsten 15 bis 20 Jahren mit den Mietzinsen amortisiert sind. Ferner soll die Machbarkeitsstudie aufzeigen, welcher Raum weiterhin durch die Gemeinde genutzt werden kann und wo evtl. Ersatzräumlichkeiten geschaffen werden müssen.
Aus Sicht von Gemeinderat Werner Amsler wäre es das Beste, wenn die Ortsbürger die neue kantonale Asylunterkunft selbst bauen und danach dem Kanton vermieten würden. «Damit hätten die Ortsbürger nachhaltige Erträge.» Der Kanton Aargau als Betreiber dieser Asylunterkunft hat Bereitschaft für einen langjährigen Mietvertrag signalisiert. Allerdings überzeugte diese Argumentation nicht alle Ortsbürger, obwohl die meisten ebenfalls der Meinung waren, dass der Standort ideal wäre. Drei sprachen sich dafür aus, dass die Ortsbürger nicht selbst bauen sollten, um das Risiko nicht tragen zu müssen. Ein Vorschlag war, dass die Einwohnergemeinde den Forstwerkhof abkaufen soll. Im Verlauf der Versammlung kristallisierte sich gemäss Amsler heraus, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, dass die Ortsbürger der Einwohnergemeinde das Baurecht abgeben. Im Gegensatz zum Verkauf würden mit einem Baurecht über Jahre regelmässig Einnahmen in die Ortsbürgerkasse fliessen. Wie das genau aussehen soll, wird die Machbarkeitsstudie, an der auch der Kanton beteiligt ist, zeigen.
Keine Aufnahmepflicht während der Abklärung
Ein Vorteil für Oftringen: Solange die Abklärung läuft, ist die Gemeinde von der Aufnahmepflicht von Asylsuchenden entbunden. Amsler spricht sich grundsätzlich für die kantonale Asylunterkunft aus, weil diese Situation für die Gemeinde bequemer und günstiger ist. «Die Asylsuchenden werden so vom Kanton betreut, zudem sind sie alle an einem Ort und werden auch kontrolliert», so Amsler. «Wenn wir selbst dafür zuständig sind, wächst der Aufwand auf der Verwaltung enorm.» Mit der kantonalen Asylunterkunft würde die Gemeinde jährlich 100 000 Franken einsparen. Zudem müsste sie keine Wohnungen anmieten und sich nicht um die Betreuung kümmern. Eine nicht verhandelbare Bedingung seitens Gemeinderat sei, dass der Kanton für eine ausreichende Betreuung und Sicherheit bei der kantonalen Unterkunft sorgt. «Das hat uns der Kanton bereits zugesichert und erklärt, dass dafür sogar mehr Personal zur Verfügung steht als damals in der Langern, weil der Kanton zukünftig nur noch eine, statt zwei solcher Unterkünfte betreibt», so Amsler.
Wann die Machbarkeitsstudie abgeschlossen sein wird, ist noch nicht bekannt. Der Souverän, also die Ortsbürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, wird sich aber in zwei weiteren Schritten zur kantonalen Asylunterkunft äussern können. Nämlich dann, wenn es zur Abstimmung über den Projektierungskredit kommt, und dann, wenn ein Baukredit für ein baureifes Projekt vorliegen wird.