Workshop: Bei Safenwils Zukunft mitreden, mitgestalten und mitentscheiden

ÖFFENTLICHER WORKSHOP

Der Workshop findet am Samstag, 11. Januar 2020, von 8.15 bis 11.45 Uhr in der Mehrzweckhalle in Safenwil statt. Anschliessend offeriert die Gemeinde einen Apéro. Verbindliche Anmeldungen bis 20. Dezember an gemeindekanzlei@safenwil.ch oder telefonisch unter 062 789 33 10.

«Gestalten Sie die Zukunft von Safenwil aktiv mit», steht auf der Einladung des Safenwiler Gemeinderats zum öffentlichen Workshop. Am Samstag, 11. Januar 2020 sind Meinungen, Ideen, Wünsche, Sorgen und Anregungen von interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern gefragt, weil die Gemeinde Safenwil im neuen Jahr mit der Gesamtrevision ihrer Ortsplanung startet.

«In der ersten Phase geht es darum, gemeinsam das räumliche Entwicklungsleitbild zu erarbeiten und damit die zulässige Nutzung und Überbauung des Bodens zu bestimmen», sagt Vizeammann Philippe Bally und wirbt gekonnt: «Wer mitmacht, beteiligt sich aktiv daran, die Weichen für die künftige Entwicklung unserer Gemeinde zu stellen und hat unmittelbar Einfluss auf das Safenwil von morgen.» Während den dreieinhalb Workshop-Stunden soll ein Austausch zwischen den Behörden, der Spezialkommission Nutzungsplanung und der Bevölkerung stattfinden. Es gehe auch darum, über die Bücher zu gehen und die Entwicklung der Bereiche Landwirtschaft/Verkehr, Siedlung, Strasse und Zentrumsentwicklung anzuschauen. «Wir werden uns unter anderem damit beschäftigten, ob die heutigen Zonen noch richtig sind.» Ein Thema sei, ob die Mischzone Wohnen und Gewerbe im ganzen Gebiet entlang der Kantonsstrasse bestehen bleibt oder sich auf den Strassenraum in Zentrumsnähe fokussieren soll. Gemäss Bally seien nach dem neuen Raumplanungsgesetz in der Gemeinde Safenwil keine Einzonungen möglich, da der Baulandperimeter gemäss dem nationalen Raumplanungsrecht erreicht sei.

Verdichtungsziele praktisch erreicht

Bally betont, dass es nicht darum gehe, den Charakter bestehender Quartiere zu verändern, sondern diesen zu erhalten. Die Gemeinde Safenwil sei in der komfortablen Ausgangslage, dass sie in Bezug auf verdichtetes Bauen deutlich geringere Ziele erfüllen müsse als beispielsweise Städte und Agglomerationsgemeinden. «Mit dem ‹Striegelpark› auf dem ehemaligen Wibrusa-Areal haben wir die Voraussetzungen fast erreicht.» Es gebe aber verschiedene Zonen, in denen Aufstockungen beziehungsweise Teilverdichtungen Sinn machen würden. Bally gibt zu bedenken, dass bauliche Veränderungen durch die Altersstruktur der Einwohner und ihre Wohnbedürfnisse vorprogrammiert seien. Als Beispiel nennt er den Kauf eines älteren Einfamilienhauses, das in der Regel von den neuen Eigentümern um- oder angebaut werde. Im Rahmen der Revision werde angeschaut, in welchen Gebieten Gebäudeaufstockungen möglich seien.

«Klar und erstrebenswert ist, dass wir in Safenwil die Wohnqualität beibehalten wollen beziehungsweise diese sich verbessert.» Ziel des Gemeinderates sei, dass sich Safenwil als lebenswerte Gemeinde und auch als Wirtschaftsstandort optimal weiterentwickeln könne. Die neuen Bestimmungen würden bei Neubauten oder bei kompletten Sanierungen von Liegenschaften gelten.

Bally erklärt, dass die heute gültige Ortsplanung aus dem Jahr 1997 stamme und von Gesetzes wegen wie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) überarbeitet werden müsse. Für die Revision der BNO rechnet er mit einem Zeithorizont von zwei Jahren. Da die Revision der Orts- und Nutzungsplanung auch vom Regierungsrat genehmigt werden muss, rechnet er mit dem Abschluss in etwa vier Jahren. Beiden Vorlagen muss vorgängig jedoch die Gemeindeversammlung zustimmen. «Danach haben wir ein Regelwerk, das für die nächsten 20 bis 25 Jahre gilt», sagt Vizeammann Philippe Bally.