Wurde der fehlbare Chefarzt am Kantonsspital Aarau entlassen?

«Verwarnung und Rückzahlung ist ja lächerlich. Fristlos ist das Minimum.» So scharf reagierte FDP-Nationalrat Matthias Jauslin auf Twitter, als die AZ Ende August publik machte, dass der Chefarzt Angiologie am Kantonsspital Aarau (KSA) in über 500 Fällen medizinische Leistungen nicht korrekt erfasst hatte. Bei einer solchen Zahl stecke wohl mehr dahinter als einfach falsche Buchungen, sagte Jauslin damals.

Robert Rhiner, CEO des Kantonsspitals Aarau, sagte kurz darauf in einem Interview, bei den 507 Buchungen gebe es nichts zu beschönigen. «Die wurden fälschlicherweise auf den Chefarzt verbucht – die Leistungen wurden zwar erbracht, einfach nicht von ihm selber», räumte Rhiner ein. Auf die Frage, wo die Grenze liege, damit ein Chefarzt entlassen werde, sagte Rhiner: «Wenn etwas strafrechtlich Relevantes vorgefallen ist und das bekannt ist, dann kommt eine solche Person als Chefarzt nicht infrage.» Dies sei beim Angiologen aber nicht der Fall, er habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, betonte der KSA-Chef.

«No comment» vom Spital
Ob dies tatsächlich zutrifft, und kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, steht aber keineswegs fest. Inzwischen hat der Regierungsrat zusätzliche Spitalakten ausgewertet und die Staatsanwaltschaft gebeten, die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Chefarzt zu prüfen.

Schon in den Tagen zuvor erhielt die AZ aus mehreren Quellen Hinweise, der fehlbare Angiologe sei nicht mehr am Kantonsspital Aarau tätig. Auch an der Unionstagung der Schweizerischen Gesellschaften für Gefässkrankheiten Ende Oktober in Lugano, an der der Aarauer Chefarzt teilnahm, soll dies ein Gesprächsthema gewesen sein. Ein Blick auf die Website des Spitals zeigt indes: Sein Porträt ist dort nach wie vor aufgeschaltet. Auf die Frage der AZ, ob das KSA den Abgang des Arztes bestätigen könne, antwortete der stellvertretende Spitalsprecher Ralph Schröder letzte Woche knapp: «Wir kommentieren grundsätzlich keine Gerüchte.»

SVP-Grossrat will Klarheit
Ob es sich wirklich nur um Gerüchte handelt, ist allerdings fraglich. Dies zeigt eine Interpellation, die SVP-Grossrat Martin Keller morgen Dienstag im Kantonsparlament einreicht. Offenbar hat auch Keller entsprechende Informationen, fragt er die Regierung doch in seinem Vorstoss: «Ist es richtig, dass der Aarauer Chefarzt, gegen den eine Strafuntersuchung eröffnet werden soll, bereits nicht mehr am KSA tätig ist?» Für den Fall, dass dies zutrifft, will der Grossrat wissen, wer das Arbeitsverhältnis beendet habe und wie dies geschehen sei. Sollte der Chefarzt noch in Aarau arbeiten, fragt Keller: «Wann und wie ist sein Austritt geplant?»

Zufall oder nicht: Morgen Dienstag wird im Kantonsparlament ein älterer Vorstoss von Martin Keller behandelt, der verlangt, dass künftig der Grosse Rat die Verwaltungsräte wichtiger Firmen im Staatsbesitz wählt. Die Regierung lehnt den Vorstoss ab, der auch das KSA betreffen würde. Auch in seiner neuen Interpellation nimmt Keller die Spitalverantwortlichen ins Visier. «Wann gedenkt der Regierungsrat als Alleineigentümervertreter einschneidende organisatorische Veränderungen im Verwaltungsrat und der Leitung des KSA vorzunehmen, um endlich Ruhe ins Spital zu bringen?», fragt er.