Zehn Hektar Ackerland und ein nicht enden wollender Streit – «Hegmatte»-Initianten müssen weiter warten

Es geht um zehn Hektaren Ackerland im Südwesten von Schöftland: Darf die WSB in der «Hegmatte» ein neues Depot bauen, und kann die Gemeinde das «Mühleareal» zu einem attraktiven Zentrumsquartier entwickeln? Es geht aber auch um einen exemplarischen Fall von kommunaler Demokratie: Mittlerweile sind zwei Initiativen zur Rettung der «Hegmatte» zu Stande gekommen. Die Behandlung der ersten hatte der Gemeinderat für die Gemeindeversammlung vom Juni in Aussicht gestellt (AZ vom 21.12.2019). Auf die zweite, die als eine Art Durchsetzungsinitiative eine Behandlung bis Ende Februar verlangt hatte, ist er faktisch erst gar nicht eingetreten.

Sommer-Gmeind ersatzlos gestrichen

Die Gmeind vom 26. Juni ist coronabedingt abgesagt. Alle Geschäfte sind auf die Wintergmeind vom 23. November verschoben. Der Gemeinderat macht also weder von der Möglichkeit einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Spätsommer noch von derjenigen einer Urnenabstimmung Gebrauch. Die Behandlung der ersten «Hegmatte»-Initiative (eingereicht am 23. Oktober 2018) ist damit weiter auf die lange Bank geschoben.

Der Gemeinderat stellt sich seit jeher auf den Standpunkt, dass es diese Initiativen nicht braucht: Denn es stehe ohnehin eine Abstimmung über die Teiländerung der BNO «Hegmatte» und «Mühleareal» an. Allerdings benötigt dieses Verfahren deutlich mehr Zeit als ursprünglich erhofft. Gegenwärtig befinden sich die Auswertung des Mitwirkungsverfahrens (dauerte bis am 21. 2.) und die kantonale Vorprüfung in der Endphase. Die Teiländerung muss dann nochmals aufgelegt werden, sodass alle, die ein schutzwürdiges Interesse haben (primär die Anwohner) Einwendungen machen können. Vor der Auflage will der Gemeinderat eine Info-Veranstaltung durchführen. Bevor allfällige Einwendungen bereinigt sind, kann die Teilrevision nicht vor die (vermutlich ausserordentliche) Gemeindeversammlung gebracht werden. «So, wie ich die Situation im Moment einschätze, wird die ausserordentliche Gemeindeversammlung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden können», schreibt Gemeindeammann Rolf Buchser.

Zuerst braucht es jetzt den Antrag des Regierungsrates

Voraussetzung für die Teiländerung auf kommunaler Stufe ist ein Entscheid auf kantonaler Ebene. Der Grosse Rat muss eine Richtplananpassung «Hegmatte» genehmigen. In der Ende Februar abgeschlossenen Vernehmlassung äusserten sich nahezu alle Parteien und Verbände kritisch bis ablehnend. Mit Spannung wartet man darauf, ob und in welcher Form der Regierungsrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten wird.

An dieses Parlament wollen die «Hegmatte»-Gegner auch ein ablehnendes Signal senden – dafür sind sie allerdings darauf angewiesen, dass der Gemeinderat mindestens eine ihrer Initiativen dem Volk zur Entscheidung vorlegt.