
Zofingen erfasst die Hausanschlüsse der Kanalisation systematisch
Gemäss Gesetzgebung ist die Stadt verpflichtet, einen Kataster der privaten Abwasseranlagen zu führen und den ordentlichen Betrieb und Unterhalt der privaten Abwasseranlagen zu prüfen. Aus diesem Grund beschloss der Einwohnerrat im November 2016, den Zustand und die Lage des Hausanschlusses der Kanalisation sämtlicher Zofinger Liegenschaften systematisch zu erfassen.
Als Hausanschluss gelten die Abwasserleitungen ab einer Liegenschaft bis zur öffentlichen Kanalisation. Die Leitungen können in einem Arbeitsgang mittels Spezialgeräten gespült, gefilmt und lagemässig erfasst werden. In Einzelfällen ist zusätzlich das Einmessung von Kontrollschächten mittels GPS erforderlich. Anschliessend werden die Kanäle im Abwasserkataster erfasst und der Zustand der Abwasserleitungen durch den Ingenieur beurteilt. Als Resultat erhält die Liegenschaftseigentümerschaft eine Dokumentation mit einem Auszug des Abwasserkatasters, einer Zustandsbeurteilung und einer allfälligen Sanierungsaufforderung mit einer Grobkostenschätzung.
Als Ergebnis des Submissionsverfahrens wurden die Arbeiten für die Datenerhebung im Kanal an die Firma ISS Kanal Services AG, Boswil vergeben. Die Erfassung des Testgebiets im Bereich Untere Vorstadt sowie vorbereitende Vermessungsarbeiten erfolgen ab Oktober 2017. Die Hauptarbeiten werden im Zeitraum Januar 2018 bis voraussichtlich 2022 gebietsweise in folgender Reihenfolge ausgeführt: Mühlethal, Altstadt, Riedtal, Trinermatten, BZZ, Industrie.
Verschmutzung des Grundwassers verhindern
Mit dem Spülen und der Zustandsbeurteilung der Hausanschlüsse können Verstopfungen vermieden, Schäden rechtzeitig erkannt und damit unter Umständen Geruchsemissionen, gefüllte Keller oder kostspielige Leitungserneuerungen vermieden werden. Schliesslich wird mit einem dichten Abwassernetz die Verschmutzung des Grundwassers und somit unseres Trinkwassers verhindert.
Der Einwohnerrat hat im November 2016 ebenfalls beschlossen, dass sich die Liegenschaftseigentümer mit einem Pauschalbetrag von 250 Franken an den Arbeiten zu beteiligen haben. Dies ist in jedem Fall deutlich günstiger, als wenn der einzelne Liegenschaftseigentümer im Alleingang die Leitungen spülen und inspizieren liesse. Die Verrechnung erfolgt gebietsweise zusammen mit den Abwassergebühren. Der Pauschalbetrag wird der Liegenschaftseigentümerschaft erlassen, falls sie belegen kann, dass in den letzten zehn Jahren die Dichtheit des gesamten Hausanschlusses mittels Kanalfernsehen oder Druckprüfung bereits geprüft und die allenfalls schadhaften Abschnitte saniert wurden.
Dieses Projekt wird an einer öffentlichen Informationsveranstaltung von Ingenieuren und Stadtvertretern vorgestellt: Montag, 6. November 2017, 19:00 Uhr, Rathaus, Bürgersaal, 2. Stock.