Zu viele Badegäste im Seebad in Eich: Verstoss gegen Covid-Verordnung?

Das Ende des ersten Lockdowns in der Schweiz lag nur wenige Tage zurück, als die Temperaturen im letzten Jahr auf über 25 Grad kletterten. Das sonnige Mai-Wetter weckte die Lust nach einer ersten Abkühlung. Doch für die breite Öffentlichkeit durften die Freibäder gemäss Covid-19-Verordnung erst Anfang Juni öffnen.

Laut der Staatsanwaltschaft Luzern verstiess ein Hotelier aus Eich gegen diese Verordnung. Er ficht den Strafbefehl gestern von dem Bezirksgericht Willisau an. Konkret wird ihm laut Anklageschrift vorgeworfen, dass er die öffentliche Seebadi Eich zwischen 21. Mai und 1. Juni 2020 für sämtliche Gäste offenhielt. Sie stützt sich in der Anklageschrift auf mehrere Polizeikontrollen, in denen Verstösse gegen die Verordnung festgestellt wurden. An Auffahrt habe der Betreiber der Badi 231 Badegästen gegen Bezahlung Eintritt gewährt. «Diese hielten sich in der Badeanstalt auf, schwammen im See und nahmen auf der Liegewiese ein Sonnenbad», heisst es im Dokument. Die Staatsanwaltschaft, die an der Verhandlung nicht vertreten war, fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 260 Franken. Diese soll bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich verlangt sie eine Busse in der Höhe von 3900 Franken.

Das Wellness-Argument des Angeklagten

Der Beschuldigte bestritt, etwas Widerrechtliches getan zu haben. «Ich wehre mich vehement gegen den Vorwurf, dass wir das Seebad für die ganze Öffentlichkeit geöffnet hatten.» Er habe sich mit seinem Chef, dem Besitzer einer Hotelgruppe, abgesprochen. Als die Einzelrichterin fragte, wieso das Kinderplanschbecken offen war, obwohl dieses abgesperrt hätte sein müssen, antwortet der Angeklagte: «Das Seebad ist der Wellnessbereich des Hotels. Da gehört auch ein Kinderplanschbecken dazu.»

Der Badi-Betreiber plädierte für einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten und ein Erlass von Busse, Geldstrafe und Gerichtskosten. Einerseits stellte er sich auf den Standpunkt, sämtliche Regeln eingehalten zu haben. Andererseits sagte er: «Wenn die Leute nicht bei uns gebadet hätten, hätten sie das irgendwo wild und unkontrolliert getan. Statt die Menschen ins Restaurant zu pferchen, habe ich unsere 7000 Quadratmeter grosse Wiese geöffnet. Die Menschen lechzten nach Freiheit. Und wir gaben sie ihnen – und zwar mit Sicherheit.» Überdies fand der Beschuldigte die Bestrafung unverhältnismässig und unfair. In seinem Plädoyer führt er weitere Beispiele von Covid-Verstössen an, die nicht oder geringfügiger geahndet wurden. Er sagt auch, dass eine Verordnung für eine Ahndung nicht ausreiche.

Gegen Ende seines Plädoyers wird der Hotelier emotional und klopft auf den Tisch. «Ich, meine Frau und unsere sechzig Mitarbeitenden sind keine Coronaleugner. Wir haben die behördlichen Massnahmen nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. Das hat uns viele Nerven und Kritik gekostet.»

Nach zwei Stunden war der Prozess zu Ende. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.