Zweiter Anlauf für Zofinger Bibliotheksreglement

Mit 21 Ja- zu 17 Nein-Stimmen unterstützte der Einwohnerrat im März nach einer längeren und lebhaften Diskussion den Rückweisungsantrag von Mischa Berner (glp). Der Stadtrat Zofingen musste das neu ausgearbeitete Bibliotheksreglement zurücknehmen. Bisher verfügt die Stadt Zofingen über kein von Einwohnerrat und Stadtrat genehmigtes Reglement, das die Rechte und Pflichten zur Nutzung der Stadtbibliothek regelt. Diese Lücke wurde entdeckt, als im Zusammenhang mit neuen Nutzungsangeboten die aus dem Jahr 2006 stammende Gebührenordnung überarbeitet wurde.

Reglement mit vereinfachter Struktur

Nun liegt die zweite Version vor, über die der Einwohnerrat befinden soll. Das Ressort Kultur hat das Bibliotheksreglement gemäss den Rückmeldungen aus der Einwohnerratssitzung vom März überarbeitet und dem Stadtrat erneut zur Prüfung vorgelegt. Die Struktur des Reglements sei nun gegenüber der ersten Version vereinfacht worden, führt der Stadtrat in der Botschaft an den Einwohnerrat aus. Nutzungsordnung, Gebührenordnung sowie Ausleih­fristen und -mengen sind alsseparate Ausführungsbestimmungen des Reglements ausgestaltet. Über diese befindet der Stadtrat – der Einwohnerrat hat nur die Aufgabe, das überarbeitet Bibliotheksreglement zu genehmigen.

Um den im Reglement festgehaltenen Gebührenrahmen zu definieren, hat das Ressort Kultur in den Fraktionen des Einwohnerrats eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Gebührenrahmen wurde in kleinere Einheiten aufgeteilt und es sind nun Minimal- und Maximalbeträge für alle Abonnementstypen enthalten. Dies hatte sich die glp im Rahmen der Diskussion an der Einwohnerratssitzung vom März gewünscht. In der ersten Version war nur ein Kostenrahmen für alle Abonnementstypen von maximal 110 Franken pro Jahr und Nutzer vorgegeben. Der bisherige §5 «Kostenpflichtige Dienstleistungen» ist nun als Unterpunkt in §2 «Gebühren und kostenpflichtige Dienstleistungen» zu finden.

Bis 18 Jahre von kostenlosen Abonnements profitieren

Eine offene Frage nach der Einwohnerratssitzung im März war, was nach der Überarbeitung der Gebührenordnung mit den Familienkarten geschieht. Hier gibt der Stadtrat nun eine Antwort: Für ortsansässige Familien würden die Abonnementsgebühren mit der neuen Struktur nicht bedeutend höher ausfallen, da das Partnerkarten-System eingeführt werde, schreibt er. So können minderjährige Kinder von einem kostenlosen Abonnement profitieren – neu sogar bis zum 18. Geburtstag. Obwohl der Stadtrat sein Augenmerk auch auf Mehreinnahmen richtet, die dank der Auflösung von gewissen Abonnementsgruppen entstehen, sollen junge Erwachsene nicht plötzlich mehr Gebühren bezahlen müssen. «So soll erreicht werden, dass sie als Nutzende der Stadtbibliothek nachhaltig erhalten bleiben.»