
151 Anwohner kämpfen gegen 5G-Antenne – es geht um Kinder
Über die Mobilfunkantenne Aarmattweg 7 musste schon einmal das Bundesgericht entscheiden. Im September 2013 verloren die Bewohner der Herzbergsiedlung in Lausanne. Sie waren damals im Verein «Omega Scheibenschachen» organisiert. Sunrise durfte die Antenne auf dem Dach des Mehrfamilienhauses bauen. Der Stadtrat hatte das 2008 eingereichte Baugesuch des Mobilfunkanbieters noch abgelehnt. Begründung: Der Ensembleschutz der Herzbergsiedlung verbiete den Bau von Antennen. Doch das Mehrfamilienhaus wurde aus der Ensembleschutzzone der Herzbergsiedlung ausgeklammert.
Neu 15 statt nur 7 Antennen
Jetzt könnte sich die Geschichte wiederholen. Noch bis zum 8. Juli liegt ein Baugesuch der Sunnrise Communications AG, Zürich, auf. Es geht konkret um «Antennenaustausch und Antennenergänzung mit Erhöhung des bestehenden Telekommunikationsmasts und GFK-Ummantelung» am Aarmattweg 7. Eine erste Einwendung ist bereits eingegangen. Und erst noch eine gewichtige. «Meine Einsprache haben 151 einspracheberechtigte Anwohner unterzeichnet», erklärt Patrik Widmer (51). Er ist im Quartier aufgewachsen und war bereits Präsident des Vereins «Omega Scheibenschachen».
Die Zahl der Einsprecher ist heute deutlich höher als 2008 (damals waren es 24). Das hat mit der neuen Technologie zu tun. Einspracheberechtigt sind jetzt alle Personen, die maximal 890 Meter von der Antenne entfernt wohnen.
Der neue Mast soll nicht nur höher werden, sondern mehr als doppelt so viel Richtantennen erhalten als bisher: 15 – davon 6 mit der 5G-Technologie.
«Vor allem wegen der Kinder»
Am meisten Sorgen bereiten den Einsprechern die 5G-Antennen. «Zu dieser neuen Technologie hat man noch keine wissenschaftlichen Befunde», erklärt Patrik Widmer. «Wir haben gesundheitliche Bedenken – vor allem wegen der Kinder.» Davon gebe es viele im familienfreundlichen Quartier. Wichtig sei auch, dass gewisse Kantone die 5G-Technologie verweigern würden. Die Stadt Brüssel habe sie sogar ganz verboten. Es gibt aber auch Kritik grundsätzlicher Art. «Das Baugesuch stört uns besonders, weil wir schon dannzumal Bedenken hatten, dass ein Mobilfunkanbieter, hat er einmal eine Bewilligung für eine Antenne, laufend Aufrüstungen vornehmen kann.» Irgendwann würden dann auch noch die Grenzwerte erhöht.
Die Antennenkritiker hatten bereits vor der Baugesuchsauflage festgestellt, dass etwas im Busch ist. Auf entsprechende Anfrage schrieb ihnen der Stadtrat: Massgebend für den Betrieb solcher Anlagen sei, dass die bundesrechtliche Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung eingehalten werde. «Ist das der Fall, haben die Mobilfunkanbieter einen rechtlichen Anspruch, diese Anlagen betreiben zu dürfen», so der Stadtrat.