
2000 bis 3000 Gesuche erwartet: Coronahilfen fordern den Kanton Solothurn – externe Profis sollen helfen
Der Regierungsrat hatte nach Ausbruch der Coronapandemie im vergangenen Frühjahr schnell geschaltet. Als erste Massnahme wurde gleich wenige Tage nach Ausrufung des ersten Lockdowns ein Überbrückungsfonds für Soforthilfe an Klein- und Kleinstbetriebe eingerichtet, die von einem Tag auf den anderen keinen Verdienst mehr hatten und auf finanzielle Unterstützung via Erwerbsersatzordnung warten mussten.
Mit 10 Millionen wäre der Fonds dotiert gewesen, um 5000 Personen mit je 2000 Franken kurzfristig auszuhelfen. Wie sich herausstellte, hatte man die akute Not dann doch überschätzt: Es wurden bloss 482 Gesuche um Überbrückungshilfe bewilligt, also «nur» 964’000 Franken ausbezahlt.
Prüfung der Härtefall-Gesuche auslagern
Ganz andere Dimensionen wird nun das neue Härtefallprogramm für besonders von den Coronaschutzmassnahmen betroffene Unternehmen annehmen, das von Bund und Kantonen gemeinsam getragen wird. Nicht nur finanziell, auch organisatorisch.
Nachdem schon die Kommunikation des Fachstabs Pandemie im Mandatsverhältnis verwaltungsextern vergeben wurde, plant man das nun offenbar auch für die Abwicklung der Härtefallgesuche. Die Härtefallverordnung sieht den Beizug Dritter dafür auch bereits ausdrücklich vor, grundsätzlich zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Gesuche ist aber die Fachstelle Standortförderung im Volkswirtschaftsdepartement.
Einer, der bereits im Kantonsrat davor gewarnt hatte, dass dies die Verwaltung überfordern würde und es dafür professionelle Wirtschaftsprüfer brauche, war Gewerkschaftsbund-Präsident Markus Baumann. Er scheint recht zu bekommen. Gerüchte, dass ein entsprechender Auftrag bereits «unter der Hand» an eine grosse Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft vergeben wurde, werden zwar dementiert. Hingegen bestätigt Sarah Koch, die Leiterin der Standortförderung, dass man die Möglichkeiten eruiere und entsprechende Anbieter habe offerieren lassen. «Wir prüfen laufend Back-up-Lösungen, um auf veränderte Situationen eingehen zu können», so Koch.
Und die Situation hat sich in der Tat schnell verändert. Gleich nach Inkrafttreten der Härtefallverordnung zu Jahresbeginn war zunächst nur eine Handvoll Beitragsgesuche eingegangen. Nachdem dann aber der Zugang zum Härtefallprogramm vereinfacht und vom neuen Lockdown unmittelbar betroffene Betriebe per se zum Härtefall erklärt wurden, zog es schnell an.
Aktuell (Stand Ende letzter Woche) präsentiert sich die Situation wie folgt: 88 Gesuche befinden sich in der Vollständigkeitsprüfung, 63 vollständige Gesuche sind in Bearbeitung, abschliessend behandelt wurden bis jetzt 21 Gesuche. Für acht Gesuche war Ende letzter Woche die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge eingeleitet. Die zugesprochenen Beiträge belaufen sich auf insgesamt rund 550’000 Franken.
Kanton rechnet mit 2000 bis 3000 Gesuchen
Bis jetzt stehen für die Härtefallmassnahmen im Kanton Solothurn «nur» 28,3 Millionen Franken zur Verfügung, davon übernimmt der Bund 19,2 Millionen, der Kanton trägt 9,1 Millionen. Dass diese Mittel nicht ausreichen würden, war klar, der Bundesrat hat das Härtefallprogramm auch schnell von 1,5 auf 2,5 Milliarden aufgestockt und dem Parlament inzwischen bereits eine weitere Verdoppelung auf 5 Milliarden beantragt.
Was den Kanton Solothurn betrifft, sagte Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss Mitte Januar, dass derzeit zwar keine verlässlichen Angaben über die Zahl der vom Härtefallprogramm profitierenden Betriebe und die dafür nötigen Mittel möglich sei, man aber wohl mit einer Verdoppelung, wenn nicht Verdreifachung des ursprünglichen Mengengerüsts zu rechnen habe.
Würde man nun die 550’000 Franken für die ersten acht Gesuche als Durchschnittswert annehmen, liefe das aber auf ein Mehrfaches hinaus, nämlich auf sicher 140 Millionen und mehr. Man rechne heute aufgrund der neuen Anspruchsvoraussetzungen mit 2000 bis 3000 Unterstützungsgesuchen bis Mitte Jahr, wie Andrea Affolter, Medienbeauftragte des Regierungsrats, auf Anfrage schreibt.
Feststehen dürfte auf jeden Fall: Die bis jetzt geleisteten Beiträge etwa für Ausfallentschädigungen an Kindertagesstätten von gut einer Million (Bund und Kanton zusammen), die rund 3,4 Millionen im Kultursektor (ebenfalls Bund und Kanton zusammen) oder die rund 600’000 Franken Mietzinshilfen für Geschäftsmieten waren erst ein Klacks.