
Nach doppelter Abstimmungs-Schlappe in Buchs: Ist der Einwohnerrat ein Auslaufmodell?

«Der Einwohnerrat ist ein Auslaufmodell.» Das schreibt Markus Koch in einem Kommentar auf aargauerzeitung.ch. Es ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass in Buchs am Sonntag das Budget 2019 mit Steuerfusserhöhung von 100 auf 108 Prozent schon zum zweiten Mal deutlich abgelehnt wurde. Auch eine Kreditvorlage für das Fusionsprojekt «Zukunftsraum Aarau» scheiterte.
Beide waren vom Einwohnerrat zuvor deutlich gutgeheissen worden, und beide reihen sich ein in eine Serie von Abstimmungsvorlagen, die das Buchser Parlament für gut befunden, das Volk an der Urne aber versenkt hatte. Kein Wunder, fragen sich nun einige Buchser, ob man ihren Volkswillen noch ernst nimmt.
Gehört der Einwohnerrat abgeschafft? Über diese Frage haben die Buchser vor fast genau 30 Jahren, im Dezember 1988, schon einmal abgestimmt. Eine Volksinitiative hatte die Rückkehr zur Gemeindeversammlung gefordert – an der Urne sprachen sich dann aber 53 Prozent für die Beibehaltung des Lokalparlaments aus. Eine Abschaffung hätte dem Zeitgeist entsprochen: Im selben Jahr entschieden die Aarburger und Oftringer, dass sie ihr Parlament nicht mehr wollen.
Mal zu viel, mal zu wenig Leute
Möglich wurde die Schaffung von Gemeindeparlamenten 1963 mit dem neuen Gesetz über die ausserordentliche Gemeindeorganisation, das der ehemalige Aargauer Verfassungsrat Heinz Gehrig als «revolutionäre Umgestaltung des aargauischen Gemeinderechts» bezeichnete. Zwischen 1966 und 1973 entstanden in 15 grösseren Gemeinden Lokalparlamente.
Aus zwei eigentlich paradoxen Gründen: Wegen des damaligen Stimmzwangs und der Einführung des Frauenstimmrechts hatte es teils kaum Platz in den Sälen der Gemeindeversammlungen. Anderseits galt bis 1978: Eine Gemeindeversammlung ist nur verhandlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmbürger teilnahmen. Es geschah des Öfteren, dass die vorgeschriebene Mindestzahl nicht erreicht wurde und die Anwesenden unverrichteter Dinge wieder fortgeschickt wurden.
Mit Gemeindeparlamenten, so hoffte man, sollte der Politbetrieb sichergestellt, beschleunigt und versachlicht werden. Der erste Aargauer Einwohnerrat tagte am 10. Januar 1966 in Wohlen. Es folgten Neuenhof, Zofingen, Aarau, Suhr, Buchs, Aarburg, Spreitenbach, Wettingen, Neuenhof, Lenzburg, Oftringen, Obersiggenthal, Brugg und Windisch.
Ab 1974 entstand kein neues Parlament mehr. Im Gegenteil: Fünf wurden wieder aufgegeben. Suhr hatte nach zwölf Jahren genug und schaffte den Einwohnerrat 1981 per Volksinitiative wieder ab. «Die Initianten sehen in der Gemeindeversammlung mehr Möglichkeiten für eine aktive Gemeindepolitik als im Einwohnerrat», schrieb die «NZZ» damals. «Sie argumentierten, im Gemeindeparlament werden parteigebunden und nicht sachlich abgestimmt und am Volk vorbeipolitisiert.» Diesem Beispiel folgten Spreitenbach, Aarburg und Oftringen sowie 1997 Neuenhof. Das Volk, so der letzte Neuenhofer Einwohnerratspräsident, wolle offenbar «das Heft wieder in die Hand nehmen».
Die Abschaffung in Spreitenbach kommentierte ein verblüffter Redaktor der «NZZ» so: «Bei Suhr erstaunte das kaum, weil in dieser Ortschaft immer lebhaft und gelegentlich recht hemdsärmelig politisiert wurde. Spreitenbach hingegen erschien als klassische Einwoherratsgemeinde, geprägt durch den rasanten Wandel von einer ländlichen Ortschaft zum Shopping- und Industrieort im Magnetfeld Zürichs, da hätte man die Wiedereinführung der traditionellen Gemeindeversammlung zuletzt erwartet.» Immerhin: In Buchs und in Obersiggenthal wurde die Rückkehr zur Gmeind abgelehnt.
Buchs wäre nicht zu gross
Laut Gemeindegesetz kann die Abschaffung eines Einwohnerrats entweder vom Gemeinderat, vom Einwohnerrat selber oder von einem Fünftel aller Stimmberechtigten gefordert werden. Wird das in Buchs zum Thema? Die Zahlen sprächen nicht dagegen. Zwölf Aargauer Gemeinden haben mehr Stimmbürger als Buchs und halten trotzdem an der Gemeindeversammlung fest: allen voran Rheinfelden (7673 Stimmberechtigte), Oftringen (7246) und Möhlin (6686).
Alt Grossrat Wolfgang Schibler kennt Gemeindeversammlungen und Einwohnerratsbetrieb. Er war Ammann in Bettwil, bevor er nach Buchs zügelte, wo er nun für die SVP im Einwohnerrat sitzt. Für einen Ammann sei eine Gemeindeversammlung angenehmer als ein gut informierter Einwohnerrat – wegen des Wissensvorsprungs, den die Exekutive gegenüber dem Durchschnittsbürger habe. «Als Stimmbürger gäbe ich aber klar einer Gemeindeversammlung den Vorzug», sagt er. «Sie ist ungefilterter als ein Einwohnerrat, der manchmal wie ein Schild zwischen Gemeinderat und Bevölkerung wirkt.»
Also würde er einen Systemwechsel in Buchs unterstützen? So weit will sich Schibler nicht aus dem Fenster lehnen. Erste unverbindliche Gespräche in diese Richtung hätten zwar parteiübergreifend stattgefunden, konkret geplant sei jedoch nichts. «Ich könnte mir vorstellen, dass sich das noch ändert. Man muss sich aber bewusst sein, dass eine Rückkehr zur Gemeindeversammlung eine Riesenübung und ein langer Prozess wäre.»
Abfuhren für Unpopuläres
Gegen eine Abschaffung des Einwohnerrats spricht sich der Buchser SP-Einwohnerrat Thomas Meier aus. Er gibt zu bedenken, dass die «Abfuhren» vom Stimmvolk unpopuläre Geschäfte wie die Steuererhöhung betroffen hätten. Deswegen das Parlament abzuschaffen, hält er für bedenklich – die Stimmbeteiligung an einer Gemeindeversammlung liege «im tiefen einstelligen Prozentbereich», sagt der Jurist. «Für mich ist die demokratische Legitimation einer solchen Partizipationsform fragwürdig.»
Bestätigt fühlen darf sich Meier durch die Wintergmeind 2018 in Rheinfelden. Nur gerade 143 der 7663 Stimmberechtigten (1,87 Prozent) erschienen, ein Tiefpunkt. In der grössten Gemeinde mit Gemeindeversammlung waren zuvor drei Versuche, ein Parlament einzuführen, an der Urne gescheitert, der letzte 2014.
Auch bei den letzten Gemeindefusionen wurde kein Parlament geschaffen. Beim derzeit grössten laufenden Fusionsprojekt, «Rheintal+» im Zurzibiet mit elf beteiligten Gemeinden, verzichtet man explizit darauf. Dagegen sprächen die hohen Kosten und das weniger direkte Mitspracherecht der Bevölkerung, heisst es.