«Es ist vieles schief gelaufen»: Franziska Roth schafft Anlaufstelle für Opfer

Zum Vorwurf aus ihrem Departement, sie sei «misstrauisch», «autoritär» und «unberechenbar»:

Roth kontert Gallati: «Eine Beleidigung»

Im Talk nimmt Franziska Roth auch Stellung zu diverser Kritik an ihre Amtsführung.

 „Ich bin der Meinung, dass ich nicht unmenschliche Forderungen stelle. Die Mitarbeiter werden für ihre Arbeit bezahlt. Wir sind für die Bürger da. Ich glaube, einen guten Austausch mit den Mitarbeitern zu haben.“

…über den Ärger mit der Gesundheitskommission des Grossen Rats: „Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gutachten zur Situation des Kantonsspitals Aarau den Kommissionsmitgliedern am Vorabend des Point de Presse zuzustellen. Das war sportlich. Ich bedaure das heute.“

…über den Vorwurf, sie sei nach drei Jahren Amtszeit immer noch nicht dossierfest: „Das sehe ich anders. Ich könnte mehr mit den Leuten reden, mache das manchmal nicht. Das könnte ich ändern, habe es unterschätzt.“

…die kantonale Spitalliste, die im Juni erwartet wird: „Wir haben keine Schliessungspläne für einzelne Spitäler im Aargau in der Schublade, aber es wird sicher Anpassungen geben.“

…die Kritik von SVP-Fraktionschef Jean-Pierre Gallati, das Spitalgesetz sei eine «Totgeburt»: „Ich finde das Wort eine Beleidigung für alle Eltern, die so etwas Schlimmes erlebt haben. Der Vorwurf stimmt auch nicht. Kritik gibts an der Eigentümerschaft und Organisationsform. Das System ambulant vor stationär ist eine Zeiterscheinung und kommt sowieso.“

…eine erneute Kandidatur 2020: „Ich habe noch sehr viel vor mit dem Aargau. Heute ist für mich klar, nochmals anzutreten. Wenn die Partei das nicht will, müssen wir es anschauen.

… die politische Kultur und Vorstösse von Grossräten: „Ich habe Mühe, wenn sich Grossräte profilieren wollen. Es gibt ganz viele politische Vorstösse, die bringen dem Bürger nichts, belasten nur die Verwaltung mit Arbeit. Es sind die gleichen, die nachher Stellen kürzen wolleb. Das bringt uns alle nicht weiter.

Es ist ein ungeheuerlicher Fall: Eine Frau, die missbraucht worden ist, geht 2007 zum Psychiater und wird auch von ihm sexuell ausgebeutet. Die Frau sucht 2016 Hilfe beim Kantonsarzt. Dieser untersucht den Fall zwar, handelt aber nicht und hört das Opfer nicht an. Auch eine Aufsichtsbeschwerde verläuft erfolglos. Erst nachdem die Frau eine Strafanzeige einreicht, wird die Justiz aktiv, das Bezirksgericht verurteilt schliesslich den Psychiater wegen Ausnützung einer Notlage.

Frau Roth, was war Ihr erster Gedanke, als Sie vom Ausmass der Vorgänge gehört haben?

Franziska Roth: So etwas darf nicht passieren. Das Opfer lief lange bei uns auf und erhielt zu wenig Beachtung. Deshalb war es mir wichtig, dass die Frau mir zum Fall sagen konnte, was sie schon immer wollte.

Was haben Sie vom Opfer Neues erfahren, was Sie nicht schon wussten?

Wichtig war, dass die Frau ihrer Ohnmacht Ausdruck verleihen konnte. Es ging darum, dass die Aufsichtsbeschwerde, die sie eingereicht hat, nicht richtig an die Hand genommen wurde.

Das war im Frühjahr 2018. Sie haben nach einem Zeitungsartikel letzte Woche reagiert. Warum nicht früher? Sie wussten über den Fall Bescheid.

Unsere Abläufe und Entscheidungsprozesse sind nicht optimal, wenn es möglich ist, dass eine Aufsichtsbeschwerde nicht an die Hand genommen wird. Das ist total schlecht. Der Bürger ist darauf angewiesen, dass die Verwaltung – der Kantonsarzt, das Gesundheitsdepartement – ihm hilft.

Was war aus Ihrer Sicht der grösste Fehler?

Dass die Frau nicht angehört worden ist. Es wurde nur der Kantonsarzt angehört.

Denken Sie als ehemalige Richterin?

Ja, eine Person muss angehört werden, sie muss sich äussern können.

Ihre Rechtsabteilung hat die Aufsichtsbeschwerde abgelehnt. Warum sagten Sie nicht, die Frau nicht anzuhören, gehe nicht?

Ich habe den Fall angeschaut. Heute muss ich sagen, es war falsch, dass bei der Aufsichtsbeschwerde nicht reagiert wurde. Das war falsch und tut mir leid für die Frau. Es ist viel schiefgelaufen. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir die Abläufe nun genau anschauen. So etwas darf nicht mehr passieren.

Sie haben für die Bürger nun eine Mailbox eingerichtet.

Ja, wer glaubt, ihm sei Unrecht widerfahren, kann sich melden. Die Mailbox mit der Adresse mailbox.dgs@ag.ch bleibt vorerst mal drei Monate bestehen.

Jean-Pierre Gallati, SVP-Fraktionschef und Ihr Parteikollege, fordert die Entlassung des Kantonsarztes. 

Wir überprüfen die Abläufe und Prozesse. Wir machen das schonungslos. Falls nötig, werden die Konsequenzen gezogen.

Eine Entlassung wäre eine mögliche Konsequenz?

Das ist so. Doch bis jetzt kann ich nichts sagen. Es muss sich erst zeigen, was sich verbessern lässt.

Sie haben sicher auch mit dem Kantonsarzt gesprochen und beide Seiten angehört. Was sagt er?

Ich rede mit allen. Warten wir die Überprüfung ab.

Entlassen können Sie ihn derzeit nicht, er hat sich krankschreiben lassen.

Zu personalrechtlichen Angelegenheiten äussere ich mich nicht.

Gibt es auch entlastende Momente für den Kantonsarzt? Immerhin hat er sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet. Es wurde ihm beschieden, das Gutachten abzuwarten.

Nochmals, es ist Verschiedenes nicht richtig gelaufen. Wichtig ist mir, dass es nicht mehr zu einer Aufsichtsbeschwerde kommt, wenn sich ein Opfer beim Kantonsarzt meldet.

Die Frau wurde dreimal zum Opfer. Zuerst wird sie missbraucht, dann geht sie zum Psychiater, wird wieder ausgenutzt, dann sucht sie Hilfe beim Kantonsarzt – und auch dort erlebt sie Negatives. Steht auch der Verdacht des Filzes im Raum? Psychiater, Ärzte, Kantonsarzt, man kennt sich in dieser Szene.

Das kann ich nicht beurteilen. Selbst wenn man sich kennt, darf es nicht vorkommen, es geht um Berufspflichten.

Auch die Staatsanwaltschaft steht unter Beschuss. Dass sie ein Gutachten abwartet, bevor sie ein Strafverfahren gegen den Psychiater einleitet, beurteilt alt Oberrichter Jürg Fehr als «ungeheuerlich».

Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Fall zu beurteilen.

Sie sagen es diplomatisch: Die Staatsanwaltschaft hätte von sich aus tätig werden müssen und nicht das Gutachten abwarten?

Ich kann die Arbeit der Staatsanwaltschaft nicht beurteilen, weiss nicht, welche Akten sie hatte. Es ist sicher so, dass die Staatsanwaltschaft mit Strafuntersuchungen ihre Aufgabe hat. Wie sie diese wahrnimmt, ist ihre Sache.