Wird das unter kommunalem Schutz stehende grüne Haus abgerissen?

Will einen Abbruch des grünen Hauses verhindern: Der Kurator des Aarburger Museums Michel Spiess. (jow)
Will einen Abbruch des grünen Hauses verhindern: Der Kurator des Aarburger Museums Michel Spiess. (jow)

Direkt an der Aare in Aarburg stehen zwei Häuser nebeneinander, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Vorne am Ufer des Flusses ein weisser moderner Flachdachbau, der einem Kursschiff gleicht. Direkt dahinter ein grünes historisches Landhaus aus dem 17. Jahrhundert, das baufällig wirkt. Ein Teil des Vordachs fehlt und wurde behelfsmässig durch Plastikfolien ersetzt.

Michel Spiess, der Kurator des Heimatmuseums Aarburg, steht am Aare-Ufer und schwärmt von den Häusern, die beide dem Immobilien-Unternehmer Stefan Steiner gehören. «Ich habe mich immer für diesen modernen Bau ausgesprochen», sagt er. Das Haus gefalle ihm. Er befürworte, dass man alt und neu kombiniere. Und das alte kommunal geschützte Landhaus sei geschichtsträchtig. «Es ist Zeuge einer Zeit, als in den Kellern dieser Häuser direkt an der Aare Waren zwischengelagert wurden, bis der Zoll sie abfertigte.»

Doch nun droht das grüne Haus zu verschwinden. Steiner hat dafür ein Baugesuch eingereicht, das den Abbruch des grünen Hausteils vorsieht. Nur auf der Nordseite würde die Riegelfassade eines zweiten Hausteils bestehen bleiben. Das will Spiess nicht hinnehmen. Er wird mit seiner Museumskommission einen Rekurs gegen das Baugesuch einreichen. «Steiner bricht sein Versprechen, das Haus zu erhalten», sagt Spiess. Noch vor drei Jahren hängte Steiner ein Plakat mit dem Titel «Dornröschen hat bald ausgeschlafen …» an das historische Haus. Auch der Teilgestaltungsplan für das Landhausquartier, der letztes Jahr rechtskräftig wurde und eigentlich die Rahmenbedingungen für die Neu- und Umbauten setzt, geht davon aus, dass das Haus geschützt bleibt und renoviert statt abgerissen wird.

«Steiner wusste ja, was für ein Haus er kauft und wie teuer eine Renovation ist», sagt Spiess. Nach dem Zweiten Weltkrieg habe die Schweiz im Zivilschutz eine Unterorganisation gegründet, den Kulturgüterschutz. Diese Männer haben laut Spiess in jedem Ort der Schweiz ein Inventar schützenswerter Häuser und Objekte erstellt. Heute mache man das Gegenteil: «Wir reissen sie nieder.» Mit Fantasie und Liebe, gepaart mit handwerklichem Geschick, könne man solche Objekte mit neuem Leben füllen.

Mit dem nun vorgelegten Neubau-Plan hingegen wird Spiess nicht warm. Das neue Haus soll zwar auch ein Schrägdach haben und vom Volumen her identisch sein. «Mich stört, dass die Hausfront deutlich verändert wird.» Im Dachgeschoss sind grosse Lukarnen geplant und auch die anderen Fenster werden viel grösser als die historischen. «Und im Kellergeschoss verschwindet das typische Bogentor», sagt Spiess, bevor er zusammen mit dem Journalisten nebenan bei Steiners Neubau, seinem Wohnhaus, klingelt.

Einsprecher Spiess ist es wichtig, dass er mit der Gegenseite im Dialog ist. Steiner bittet an den Küchentisch und weist den Gästen die Plätze mit Aussicht zu. Und der Blick über die Aare hinauf zur Festung ist spektakulär. Steiner lehnt sich zurück. Die Kritik am Baugesuch nimmt er gelassen: «Es wäre langweilig, wenn keine Einsprachen eingehen würden.» Dann will er klarstellen, dass das weisse Riegelhaus bestehen bleibe und saniert werde. «Beim grünen Haus wurde aber zu lange nicht investiert.» Einige Balken seien baufällig und durchgefault. Und innen gibt es auch nichts historisch Wertvolles, so Steiner.

Der Immobilien-Profi lässt aber auch durchblicken, dass er an einer möglichen Sanierung gar nicht interessiert ist: «Es gäbe bei einem Erhalt auch keine zeitgemässen Wohnungen.» Und er wolle auch keine Kulisse stehen lassen. «Wir sind im Jahr 2019.» Darum wolle er den Hausteil durch einen Neubau ersetzen.

Wiedergeburt des Dornröschens

Zur Kritik von Spiess meint Steiner: «Ein Haus, das allen gefällt, wurde noch nie gebaut.» Heute wolle niemand so kleine Fenster haben. Er habe auch nie versprochen, das Haus zu erhalten. Angesprochen auf das Dornröschenplakat, sagt Steiner lachend: «Jetzt ist es halt eher eine Wiedergeburt des Dornröschens.»

Steiners Gelassenheit hat einen guten Grund. Denn der Gemeinderat hat schon vor einem Jahr entschieden, einen Abbruch des grünen Hauses in Aussicht zu stellen. Dies, obwohl das Haus kommunal geschützt ist. Aarburgs Bauverwalter Lars Bolliger erklärt: «Der Gemeinderat kann den Abbruch eines kommunal geschützten Hauses ausnahmsweise bewilligen, wenn er zum Schluss kommt, dass sich die Erhaltung als unzumutbar erweist.» Dies regle die Bau- und Nutzungsordnung. «Wenn man das Haus durch einen Neubau ersetzt, muss dieser nicht genau gleich aussehen, denn die historische Substanz ist dann weg und soll nicht nachgebaut werden.» Der Fussabdruck und das Volumen des geschützten Gebäudes müssten aber in etwa eingehalten und im architektonischen Ausdruck und der Formensprache wiedergegeben werden. Dies könne auch mit zeitgemässen Mitteln erreicht werden.

Bolliger bestätigt aber auch, dass das geschützte Haus im Gestaltungsplan von 2018 abgebildet ist. Und ein hinterlegtes Richtprojekt zeige Erneuerungsoptionen auf. «Das Ziel des Gestaltungsplanes ist ein gutes, harmonisches Zusammenspiel zwischen neuen und alten Bauten, welches das Landhausquartier in seiner Eigenart aufwertet», sagt Bolliger.

Der Gemeinderat hat also vor einem Jahr einen Vorentscheid zum Abbruch gefällt, welcher den Gestaltungsplan eigentlich missachtet. Ein Protokoll-Auszug des Gemeinderats-Entscheides ist auch an anderen Stellen widersprüchlich.

So referiert der Gemeinderat zwei Fachgutachten aus den Jahren 2017 und 2018 zum Zustand des historischen Hauses. Das eine kommt klar zum Schluss, dass es kein Abbruchobjekt sei und mit Aufwand saniert werden könne. Das zweite Gutachten empfiehlt zwar einen Abbruch. Doch es bestreitet laut dem Gemeinderats-Protokoll eine Sanierungsfähigkeit nicht grundsätzlich. Darum kommt dieser in seinem Fazit zu folgendem Schluss: «Ein Abbruch des kommunalen Kulturobjektes Nr. 42 (Färbeweg 2) ist kritisch zu beurteilen.» Dennoch entschied der Gemeinderat, den Abbruch in Aussicht zu stellen. Der definitive Entscheid dazu fällt er aber erst mit der nun anstehenden Baubewilligung.

Zahlungskräftige willkommen

Der zuständige Gemeinderat Rolf Walser sagt: «Es gibt Argumente dafür, dass ein Erhalt zumutbar ist und solche, die dagegen sprechen.» Mit dem Entscheid vom letzten Jahr habe der Gemeinderat einfach gesagt, dass man sich einen Abbruch vorstellen könne. Das sei eine Art Weichenstellung gewesen. Anzunehmen ist, dass der Gemeinderat dem Investor lediglich noch einige Auflagen macht, so etwa zur Fenstergrösse, damit sich die neue Hausfront noch etwas stärker ans alte Gebäude anlehnt.

Offensichtlich gewichtet der Gemeinderat derzeit die Schutzwürdigkeit des Hauses tiefer als die ökonomischen Interessen des Bauherrn. Denn Walser räumt ein: «Bei der Zumutbarkeit muss man sich auch die Frage des finanziellen Aufwands stellen.» Mit eine Rolle dürfte dabei spielen, dass mit einem Neubau an einer sehr attraktiven Lage an der Aare moderne Wohnungen entstehen. Dazu sagt Walser: «Natürlich will die Gemeinde, dass Leute kommen, die zahlungskräftig sind.»

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