Prämienverbilligung: Aargauer SP will Klage gegen Kanton bald einreichen

An ihrem Parteitag nominierte die SP nicht nur Yvonne Feri als Kandidatin für den Regierungsrat, die Basis erhielt auch einen Einblick in wichtige Wahlkampfthemen. Bei mehreren Quartierumfragen habe sich gezeigt, dass die Gesundheitspolitik und dabei insbesondere die stetig steigenden Krankenkassenprämien die Menschen im Aargau stark beschäftigen, sagte der politische Sekretär Claudio Bernet.

Kantonalpräsidentin Gabriela Suter hielt fest, dass der Bundesrat bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes Mitte der 1990er-Jahre versprochen habe, niemand solle mehr als acht Prozent seines Haushaltsbudgets für die Krankenkassenprämien ausgeben. Heute werde dieser Wert massiv überschritten, in manchen Kantonen mache er über 15 Prozent aus, sagte Suter.

SP-Klage gegen Kanton schon Ende Monat?

Deshalb seien die Kantone gefordert, mit Beiträgen zur Prämienverbilligung die finanzielle Belastung der Menschen zu lindern. «Im Aargau hat der Grosse Rat die Prämienverbilligung vor den Sommerferien leicht angehoben, das reicht aber bei weitem nicht», kritisierte Suter. Damals kündigte die SP an, gegen den Kanton zu klagen, und suchte Betroffene, die sich für eine Klage zur Verfügung stellten. Im Fokus standen Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen bis 40’000 Franken, Familien mit Kindern mit einem steuerbaren Einkommen bis 80’000 Franken und Alleinerziehende mit einem steuerbaren Einkommen bis 45’000 Franken.
«Wir haben mehrere Personen gefunden, die diesen Kriterien entsprechen und heute nicht genug Prämienverbilligung bekommen», sagte Suter am Parteitag. Die SP habe deshalb einen Rechtsanwalt mit der Vorbereitung einer ge beauftragt. «Diese soll bald eingereicht werden, Ziel ist für uns Ende August», sagte sie.

Am 25. Juni hatte das Kantonsparlament nach einer längeren Debatte festgelegt, wie stark der Kanton die Krankenkassenprämien für Personen in finanziell schlechten Verhältnissen verbilligen soll. Durchgesetzt hatte sich dabei der Vorschlag der Regierung: 106 Millionen Franken für 2019 und 116 Millionen für 2020. Anträge von rechts für tiefere Beträge (101,2 Millionen für 2019 und 106,1 Millionen für 2020) sowie von links für eine Erhöhung (160 Millionen für 2019 und 182 Millionen für 2020) wurden abgelehnt.

Im Januar hatte das Bundesgericht eine Beschwerde der SP Luzern gutgeheissen. Die höchsten Richter kamen damals zum Schluss, der Kanton habe die Einkommensgrenze, die zum Bezug von Prämienverbilligung berechtigt, zu niedrig angesetzt. Daraufhin hatte die SP Aargau angekündigt, höhere Prämienverbilligungen gerichtlich durchzusetzen, wenn dies auf politischem Weg nicht möglich sei.