
Bundesrat Alain Berset soll mit Fotos und E-Mails um 100’000 Franken erpresst worden sein
Auf Anfrage der Wochenzeitung erklärte die Bundesanwaltschaft, «dass sie im Dezember 2019 eine Strafanzeige von Bundesrat Alain Berset wegen des Verdachts der Erpressung (Art. 156 StGB) erhalten hat». Der sechsseitige Strafbefehl vom 14. September 2020 liege der «Weltwoche» vor, wie das Medium in seinem Onlineartikel von Samstag schreibt. Verfasser des Artikels ist der ehemalige SVP-Nationalrat und Medizinhistoriker Christoph Mörgeli.
Auslöser für die Strafanzeige soll eine englischsprachige E-Mail mit sieben angehängten Dokumenten sein, die Bundesrat Berset zugestellt wurde. Es soll sich dabei um eine persönliche Korrespondenzen zwischen der Verfasserin der E-Mail und Berset sowie um Fotos des SP-Bundesrats handeln. Im Schreiben soll Berset explizit zur Bezahlung einer «ausstehenden Schuld» von 100’000 Franken sowie zur Mitteilung eines Termins für die Geldübergabe aufgefordert worden sein. Auch soll die Verfasserin Berset davor gewarnt haben, dass über den Inhalt der belastenden E-Mail auch eine Vertrauensperson informiert wurde. Die Frau habe Berset damit gedroht, schwere Vorwürfe aus Bersets persönlichem Bereich zu veröffentlichen, sollte der Bundesrat den Forderungen nicht nachkommen.
Sämtliche Daten kurz nach Verhaftung gelöscht
In weiteren E-Mails soll die Erpresserin bekräftigt haben, dass Dritte am Kauf der Fotos interessiert seien. Berset würde aber prioritär berücksichtigt, sofern er die geforderte Summe bezahle. Auch drohte die Person damit, im Falle einer Strafanzeige «alle Beweise offen zu legen».
Laut dem «Weltwoche»-Bericht hat Bundesrat Berset am 12. Dezember 2019 Strafanzeige gegen die Frau eingereicht, am Morgen des nächsten Tages wurde sie verhaftet. Bei der Verhaftung soll die Polizei insgeamt fünf Datenträger sichergestellt haben. Auch habe die Bundeskriminalpolizei dabei sämtliche Daten von den Geräten gelöscht, wie es im Artikel weiter heisst.
Die rigorose Löschung der Daten mache die Bundesanwaltschaft am Umstand fest, dass Berset sein Amt als Bundesrat nicht mehr richtig ausführen könne, sollte das Material an die Öffentlichkeit gelangen.
Bersets Kommunikationschef nimmt Stellung zum Fall
Der Fall wurde nach Angaben der «Weltwoche» durch Personen aus der Bundesverwaltung bekannt, wie Autor Christoph Mörgeli in seinem Artikel schreibt. CH Media hat am späten Samstagabend eine Stellungnahme von Bundesrat Bersets Kommunikationschef Peter Lauener erhalten. In der schriftlichen Mitteilung heisst es, Gegenstand der Strafanzeige seien «unwahre und ehrverletztende Behauptungen einer Privatperson über das Privatleben von Alain Berset von vor acht Jahren» gewesen.
Bundesrat Berset habe daraufhin Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet, welche eine Strafuntersuchung durchführte, in deren Rahmen die Täterschaft ihre unwahren und ehrverletztenden Aussagen zurückgezogen hätte. Das Verfahren endete gemäss Lauener mit einer rechtskräftigen Verurteilung und ist abgeschlossen. Es gebe keine verfänglichen Fotos und auch sonst keine belastenden Informationen über Bundesrat Berset. Lauener fügt der Nachricht an, dass Alain Berset als Bundesrat leider immer wieder Opfer von strafbaren Handlungen sei.