
Im Fall des Obdachlosen: Gemeinde lässt sich von einem Anwalt vertreten
Die Gemeinde Aarburg beschäftigt sich seit Jahren mit dem Fall des obdachlosen Manns. Immer wieder beschweren sich Einwohnerinnen und Einwohner, weil sich dieser auch in Privatgärten versäubert. Betroffen ist zudem die unbewohnte Liegenschaft Villa Steiner-Hüssy, wo er sich hin und wieder aufhält und Unrat hinterlässt. Zuständig für den Mann ist die Gemeinde Aarburg aber nicht, da er in einer anderen Gemeinde gemeldet ist.
Von den Tätigkeiten des Obdachlosen sind vor allem Gemeindemitarbeitende betroffen. Sie müssen jeweils den Unrat aufräumen, den dieser hinterlässt. Dabei handle es sich um «alles, was man sich vorstellen kann», sagt Oskar Blättler, Leiter Werkhof.
Mitarbeiter müssen sich schon mal Beleidigungen anhören
«Zudem versäubert er sich in Personenunterführungen oder auch beim Schützenhaus», ergänzt Blättler. Er findet deutliche Worte für die Situation. «Problematisch ist, dass dieser unhaltbare Zustand schon seit Jahren existiert, scheinbar keine Lösung gefunden werden kann und der Werkhof immer noch seinen ganzen Schmutz und Exkremente aufputzen muss.»
Ein weiteres Problem sei, dass der obdachlose Mann auch die Mitarbeitenden, die ihre Arbeit erledigen und dessen Schmutz zusammenräumen, anpöble, beleidige oder gar des Diebstahls bezichtige. Die Mitarbeitenden würden nach einem Vorfall jeweils die Behörden informieren. Kein Wunder also, dass sich Mitarbeitende hin und wieder über die Situation beschweren. Denn der obdachlose Man hinterlasse nicht nur Dreck und Unrat, sondern verschmiere und verschreibe Wände, Abfallkübel, Tische und Bänke. Auch Spielgeräte werden gemäss Bättig nicht verschont. Zudem mache der Mann an allen unmöglichen Orten Feuer mit allem, was er findet.
Auch der zuständige Förster Jörg Villiger wurde schon öfters mit den Hinterlassenschaften des Mannes konfrontiert. Beispielsweise beim Schützenhaus oder auch auf den Wanderwegen im Wald, wo der Mann seinen Kot hinterlässt. Problematisch sei zudem, dass der Abfall des Mannes teilweise in den Wald geweht werde. Mehrmaliges Ansprechen habe bisher keinen Erfolg gebracht, sagt Villiger. Immerhin hat sich der Mann kürzlich mit einer Postkarte entschuldigt.
«Der Gemeinderat und die Verwaltung haben seit Monaten alles Erdenkliche unternommen und verfügt, um dem Treiben der Person im öffentlichen Raum Einhalt zu gebieten», sagt der Aarburger Gemeindeschreiber Urs Wicki.
«Die Gemeinde hat sich letztlich anwaltlich vertreten lassen und dem Familiengericht in Zofingen das Gesuch gestellt, es solle tätig werden.» Mehr könne die Gemeinde leider nicht tun, es seien ihr mangels Zuständigkeit schlichtweg die Hände gebunden. «Der Gemeinderat wartet sehnlichst ein Urteil des Familiengerichts zum eingereichten Klagebegehren ab.»