
Öffnungsschritte des Bundesrats: Mehr Freiheit für Fussball, Konzerte, Terrassen – doch es droht eine dritte Welle
Es ist die Krux mit Prognosen: Wer sich darauf stützt, muss unter Umständen über die Bücher, wenn sich die Ausgangslage ändert. Das hat am Freitag auch der Bundesrat getan. Die Schweiz stehe möglicherweise vor einer dritten Welle, argumentiert er. Für ihn ist es deshalb offen, ob die Lage einen zweiten Öffnungsschritt am 22. März zulässt.
Überraschend kommt der Schnitt nicht: Zu fragil präsentiert sich die epidemiologische Lage. Zudem sind drei von vier Richtwerten nicht erfüllt, die der Bundesrat im Hinblick auf den zweiten Lockerungsschritt selbst definiert. Einzig bei den Intensivstationen ist die Schwelle von 250 Coronapatienten unterschritten.
Plan für bessere Entwicklung
Wenn es die epidemiologische Lage erlaube, will der Bundesrat trotzdem etwas in der Hinterhand haben. Er schlägt den Kantonen eine Reihe von Lockerungsschritten vor. Definitiv entscheiden wird er nächste Woche. So sollen ab dem 22. März wieder Veranstaltungen mit Publikum stattfinden können– etwa Fussballspiele, Konzerte, Theateraufführungen oder Kinos. Draussen gälte eine Obergrenze von 150 Personen. Drinnen wären 50 Besucher erlaubt. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts, wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst).
Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen schlägt der Bundesrat vor, die Obergrenze von 5 auf 10 Personen zu erhöhen. Es wird empfohlen, private Treffen weiterhin auf Personen aus wenigen Haushalten zu beschränken. Für private Treffen draussen gilt bereits heute eine Beschränkung auf 15 Personen.
Restaurantterrassen dürfen öffnen
Restaurants und Bars sollen ihre Terrassen wieder öffnen. Pro Tisch wären maximal vier Personen erlaubt. Zudem gälte eine Sitzpflicht und die Maske dürfte nur während der Konsumation abgelegt werden. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe wird fortgeführt und ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ebenfalls wieder öffnen können. Damit wären auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen müsste immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Geschlossen bleiben sollen weiterhin der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern.