Restaurants dürfen ab Montag Terrassen wieder öffnen – Training im Fitnesscenter ist auch wieder möglich

Darauf haben viele gewartet: Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom Mittwoch zu Öffnungsschritten durchgerungen. Ab Montag dürfen Restaurants und Bars ihre Terrassen wieder öffnen. Erlaubt sind maximal vier Personen pro Tisch. Innenräume von Restaurants, Clubs und Discos bleiben jedoch weiterhin geschlossen. Mit Einschränkungen sind auch wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, beispielsweise in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, genauso wie gewisse Wettkämpfe. Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Die maximale Anzahl beschränkt sich draussen auf 100 Personen – beispielsweise bei Fussballspielen oder Open-Air-Konzerten – und drinnen auf 50 Personen, also in Kinos, Theatern oder an Konzerten. Zusätzlich darf die Kapazität des Veranstaltungsorts maximal zu einem Drittel belegt sein. Es gilt Sitz- und Maskenpflicht. Auch andere Veranstaltungen wie Führungen in Museen sind wieder mit bis zu 15 Personen erlaubt. Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche ebenfalls wieder öffnen können. Zoos sind damit vollständig zugänglich.

Präsenzunterricht an Hochschulen ist wieder möglich

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, wie es weiter heisst. Das gilt für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt. Die Fitnesscenter können dagegen wieder öffnen. Es gelten dort aber diverse Einschränkungen.

Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II wieder eingeschränkt möglich sein. Davon profitieren insbesondere Hochschulen und die Erwachsenenbildung. Auch hier gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen, eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit sowie Masken- und Abstandspflicht.

Lockerungen trotz Risiko

Zwar sei die aktuelle epidemiologische Situation weiterhin fragil und habe sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert, trotzdem sehe der Bundesrat die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt gegeben. Grund dafür seien der relativ langsame Anstieg der Hospitalisationen im Vergleich zu den Fallzahlen sowie die gut voran schreitende Durchimpfung.

Ausserdem hat der Bundesrat gemäss Mitteilung auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen berücksichtigt – insbesondere auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Bundesrat betont zudem, dass bei allen wieder erlaubten Aktivitäten das Tragen einer Maske und auch das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben sei.

Auch sei er sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Je nach Entwicklung müssten die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat appeliert daher an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten.

Zunehmender Druck von aussen

Der Druck auf den Bundesrat wurde in den vergangenen Tagen immer grösser – wie zuletzt regelmässig vor den Bundesratssitzungen. Erst am Dienstag hatte der Verband Gastrosuisse die juristische Keule geschwungen und ein Gutachten publiziert, das die Bundesratsentscheide infrage stellte und Anpassungen der Richtwerte forderte. Zudem haben sich die Kantone und Städte medial lautstark für die Öffnung der Restaurant-Terrassen ausgesprochen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats pochte derweil auf einen verbindlichen Öffnungsplan für die geschlossenen Betriebe sowie eine Roadmap zur Öffnung von Grossveranstaltungen.

Einen solchen Öffnungsplan hat der Bundesrat am Mittwoch nicht präsentiert. Dies wäre für allem für die Veranstalter von Grossveranstaltungen wichtig gewesen.