
Bundesrat baut finanzielle Unterstützung für Kulturschaffende aus
Keine Konzerte, keine Theatervorstellungen und keine Clubbesuche. Die Coronamassnahmen haben für den Kulturbereich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun beschlossen, die Unterstützung des Bundes in diesem Bereich auszubauen.
Ab dem 1. November erhalten Kulturschaffende rückwirkend Ausfallentschädigungen. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Der Bundesrat dehnt diese Unterstützung zudem auf die Freischaffenden aus – also Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern.
Vorschuss, falls sich Entscheid verzögert
Gelockert hat der Bundesrat am Mittwoch auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe. Er erhöht die Vermögensgrenze für Gesuchsteller von 45’000 auf 60’000 Franken. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20’000 statt wie bisher um 15’000 Franken zusätzlich angehoben. Für die Beurteilung der Gesuche wird neu zudem nur noch das frei verfügbare Vermögen herangezogen. Liegenschaften sind davon ausgenommen. Suisseculture Sociale und die Kantone können zudem einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität der von der Nothilfe Betroffenen sicherzustellen. Dies wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.
Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass der Kulturbereich seit Beginn der Pandemie mit spezifischen Massnahmen unterstützt wird. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken und zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert werden. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. Letztes Jahr hat der Bund für diese Massnahmen 280 Millionen Franken aufgewendet. Dieses Jahr wurden bisher bereits 130 Millionen Franken bereitgestellt.