
Nach Affären bei Raiffeisen, Mobiliar und Coop: Jetzt nimmt sich die Politik dem Genossenschaftsrecht an
Auf dem Papier sind Rollen klar verteilt: Auf der einen Seite stehen die «guten», wertebasierten Genossenschaften, auf der anderen die «bösen», profitgetriebenen Aktiengesellschaften. In der Realität hingegen ist alles – wie so oft – etwas komplizierter. Denn ein Rechtskleid schützt vor Skandalen und Fehlern nicht, wie jüngst immer wieder zu beobachten war.
Die selbstherrlichen Raiffeisen-Lenker liessen die Genossenschaften nicht im besten Licht erscheinen – ebenso wenig wie die von der Migros geführten Abwehrkämpfe bei unliebsamen Alkoholfragen oder die Ambitionen des abgetretenen Mobiliar-Chefs Markus Hongler, der kein Problem darin erkennen wollte, das Präsidium des Versicherers mit jenem der Luzerner Kantonalbank zu kombinieren.
Und dann war da noch der Fall Coop: Im vergangenen September «hat der Verwaltungsrat in einer Nacht- und Nebelaktion das Wahlreglement undemokratisch verschärft», sagt Raffael Wüthrich, der Co-Präsident vom Verein Detailwandel. Also just dann, als der Verein mit rund 1000 eigenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Regionalratswahlen antreten wollte, damit die Genossenschafter nach mehr als 60 Jahren wiedermal eine freie Wahl gehabt hätten.
Doch daraus wurde nichts: Denn plötzlich betrug die Zeit für die Unterschriftensammlung nur noch 15 statt wie bis dahin 30 Tage. Zudem wurde die Zahl der benötigten Unterschriften von 50’000 auf 150’000 verdreifacht, wobei jede Signatur neu mit der korrekten Coop-Mitgliedsnummer versehen sein muss.
Der Coop-Fall bringt den politischen Ball ins Rollen
Coop freilich sprach von Zufall, wollte nichts gewusst haben von den Detailwandel-Plänen. Doch der Vorfall hat die Politik auf den Plan gerufen.
«Der Fall Coop ist ein sehr gutes Beispiel, der zeigt, dass die Grundidee der Genossenschaften zunehmend pervertiert wird», sagt der SP-Nationalrat Fabian Molina, der den ersten Vorstoss zum Genossenschaftsrecht eingereicht hat, der in Folge weitere Vorstösse ausgelöst hat.
Die «gemeinsame Selbsthilfe» sei von den rein wirtschaftlichen Überlegungen in den Hintergrund gedrängt worden. Deshalb will Molina das «wirtschaftsdemokratische Funktionieren der Genossenschaften» wieder stärken.
In der Folge wurde auch SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt aktiv. Der Rechtsprofessor plädiert für eine «behutsame» Modernisierung des Genossenschaftsrechts, dessen aktuelle gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 1936 stammt. Konkret fordert Vogt mehrere technische Anpassungen wie etwa die Senkung der Mindestmitgliederzahl von heute sieben auf zwei oder drei, die Zulassung von Partizipationsscheinen zur Kapitalbeschaffung oder etwa Klärungen in Bezug auf Dividendenauszahlungen an Genossenschafter.
Doch Vogt will mehr: Er will auch die demokratischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Genossenschafter stärken. «Genossenschafter sind heute in grossen Genossenschaften weitgehend machtlos gegenüber den Leitungsgremien», sagt er. «Anders als Aktionäre von Aktiengesellschaften können sie weder zusätzliche Stimmen hinzukaufen noch ihre Stimmrechte mit anderen Genossenschaftern bündeln, um sich Gehör zu verschaffen.»
Das Parlament will, der Bundesrat nicht
Vogts Vorstoss wurde von Politikerinnen und Politikern aus allen Parteien unterschrieben – von den Grünen bis zu seiner SVP. Deshalb hat er sein Anliegen im Sommer in einen Kommissionsvorstoss «für ein zeitgemässes Genossenschaftsrecht» eingebracht, wie er erklärt. «So kommen wir schneller vorwärts.»
Einem Vorgehen, dem sich auch Molina angeschlossen hat. Er hat seinen Vorstoss zu Gunsten der parlamentarischen Initiative der Rechtskommission zurückgezogen. Doch mit mehr Tempo wird vorerst nichts, die ständerätliche Schwesterkommission will sich erst im nächsten Frühjahr um das Anliegen kümmern.
Das alles hat für eine gewisse Aufregung in der Genossenschaftswelt gesorgt. Die Idée Coopérative, die Interessenorganisation respektive Genossenschaft für Genossenschaften, stelle sich aber nicht per se gegen Revisionen, betont Geschäftsführer Henrik Schoop: «Ob es eine Totalrevision oder allenfalls eine Teilrevision sein soll, muss aber gut überlegt sein.» Die unternehmerischen Freiheiten im flexiblen und bewährten Genossenschaftsrecht sollten möglichst erhalten bleiben.
Totalrevision Nein, kleine Retouchen Ja
Schoop zeigt sich auch bereit, über einzelne Reformvorschläge zu reden, die zur «Stärkung des Genossenschaftswesens» führen könnten. Er denkt hier vor allem an die Reduktion der Mindestmitgliederzahl bei der Gründung von sieben auf zwei, wie das heute etwa in Österreich und in Liechtenstein der Fall ist. Und man könne auch darüber diskutieren, den Schwellwert für die Einberufung einer Generalversammlung zu senken.
«Aufgrund des Kopfstimmrechts sind die heute notwendigen zehn Prozent aller Genossenschafter eine sehr hohe Hürde», insbesondere im Vergleich mit dem Aktienrecht. Idée Coopérative unterstützt auch SVP-Nationalrat Lars Guggisberg, der per Postulat den Bundesrat auffordert, eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts «zu prüfen».
Molina erkennt im Postulat nur ein zeitraubendes «Ablenkungsmanöver». Eine Lesart, der Guggisberg, der als Verwaltungsrat einer Raiffeisen-Bank ein Genossenschaftsmandat hat, widerspricht. Er wolle eine «Gesamtsicht». Der Bundesrat jedenfalls, der von allen anderen Vorstössen nichts wissen wollte, hat sich bereit erklärt, einen Bericht zur Sache zu erstellen.
Gericht statt Parlament
Detailwandel-Co-Präsident Wüthrich will nicht warten, bis die Politik das Genossenschaftsrecht reformiert hat: Das geltende Gesetz schreibe bereits jetzt klare Mitwirkungsrechte für Genossenschafter vor, sagt er. Weil der Verein selbst nicht klageberechtigt ist, hat der Coop-Genossenschafter und «Detailwandler» Chris Zumbrunn beim Zivilgericht Basel-Stadt eine Klage gegen die Änderung des Coop-Wahlrechts deponiert.
Genossenschaften in der Schweiz
In der Schweiz gibt es aktuell 8407 Genossenschaften, die sich in Bezug auf Grösse und Wirkungskreis sehr stark unterscheiden und so vom Zürcher Kurier Veloblitz bis zu Migros und Coop reichen, den beiden grössten privaten Arbeitgeberinnen im Lande.
Andere Grossgenossenschaften sind die Raiffeisen-Gruppe, die Versicherungen Mobiliar und Vaudoise, die Car-Sharing-Plattform Mobility, die Krankenkasse KPT, der Landwirtschaftskonzern Fenaco oder die Avia-Tankstellen. Alle 8407 Genossenschaften tragen gemäss Angaben des Interessenverbands Idée Coopérative rund 15 Prozent zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz bei.