Seniorenzentrum: Zu Recht die ­Reissleine gezogen

Zum Artikel «Die Verweildauer wird immer kürzer». Ausgabe vom 6. März.

Wie die Mehrzahl der Leserinnen und Leser des ZT kenne ich die genauen Hintergründe der Geschichte nicht. Ich muss mir aufgrund des Artikels von Philippe Pfister eine Meinung bilden. Dass der Stadtrat auf ungerechtfertigte Forderungen eines frisch gewählten Leiters nicht eingeht, schätze ich als Führungsstärke ein. Die fehlende Bereitschaft zu Kompromissen des designierten Leiters beinhaltet ein Risiko. Der Stadtrat hat also zu Recht die Reissleine gezogen. Einzig die FDP – wenn auch halbherzig – scheint meine Einschätzung zu teilen. Wobei den Lesern eine Stellungnahme der Partei der angeklagten Stadträtin vorenthalten bleibt.

Ein Luzerner Regierungsrat hatte das Pech, dass in einer Dienststelle seines Departements innert fünf Jahren fünfmal die Leitung wechselte. Das wurde ihm als Führungsschwäche vorgeworfen. Jetzt ist seit 2015 der gleiche Leiter im Amt. Ist der betreffende Regierungsrat nun eine bessere Führungskraft? Oder sein Nachfolger, welcher die Kontinuität geerbt hat?

Der Vorschlag, eine externe Stelle mit der Stellenbesetzung zu beauftragen, widerspricht dem Vorwurf, dass in dieser Sache Steuergelder verschleudert werden. Und leidet der Stadtrat unter der unglücklichen Situation nicht mindestens ebenso stark wie die Bewohner des Seniorenheims, die vom Personal offenbar gut betreut werden?

Ganz allgemein erwarte ich von der Legislative mehr Respekt vor der schwierigen Arbeit der Exekutive. Ein Thema, das auf der Bundesebene topaktuell ist. Und wenn wir auf der Bundesebene angekommen sind: Bei der aktuellen Suche nach einem neuen Bundesanwalt hinterlässt die Gerichtskommission (Teil der Legislative) keinen guten Eindruck. Die Parlamentarier sind offenbar nicht einmal in der Lage, gegenüber den Bewerbern den Datenschutz zu gewährleisten. Das scheint der Zofinger Stadtrat im Griff zu haben.

Daniel Steffen, Zofingen