
54-Jähriger beschädigte betrunken Autos – Nur den Scheibenwischer gibt er zu
Wegen diverser Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfacher Sachbeschädigung, Trunkenheit und Verhinderung einer Amtshandlung erhielt ein 54-Jähriger einen Strafbefehl mit einer unbedingten Geldstrafe von 8400 Franken aufgebrummt. Total soll er inklusive Busse und Verfahrenskosten 11 240 Franken zahlen. Er erhob Einsprache gegen die Verurteilung. Kürzlich fand seine Verhandlung am Bezirksgericht Willisau statt. Der Mann erschien allein vor Gericht. Die Privatkläger kamen nicht. Er erklärte zu Beginn, er sei sehr enttäuscht, weil er keinen Verteidiger erhalten habe. «Ich bin sowieso auf 180», fügte erhinzu.
Mindestens 2,34 Promille soll der Deutsche intus gehabt haben, als er im Mai 2020 in der Nähe seiner Wohnung beim Denner in Reiden herumtobte. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Sursee hat er im Rausch eine leere Flasche gegen ein parkiertes Auto geworfen und dieses beschädigt. Bei einem anderen Auto soll er beide Scheibenwischer aufgestellt und einen abgerissen haben. Ein weiteres Auto habe er zerkratzt.
Polizei brachte ihn auf die Wache in Luzern
Danach begab sich der Beschuldigte in die Werkstatt einer Firma, für die er tätig war. Sie befindet sich im selben Haus, wo er damals wohnte. Laut der Anklageschrift behändigte er dort einen Zweitschlüssel für einen Lieferwagen seines Arbeitgebers, wendete den Wagen um 180 Grad und fuhr mit zirka 12 km/h Richtung Tiefgaragenausfahrt. Er prallte in einen Palettenrahmen und beschädigte das Auto. Danach habe er sich vom Unfallort entfernt und weder die Firma noch die Polizei informiert. Ein möglicher Grund laut der Staatsanwaltschaft: Er hatte keinen Führerausweis und hätte wohl eine Alkoholprobe machen müssen. Abends fand die Luzerner Polizei den Mann im Treppenhaus seines Wohnhauses auf dem Boden liegend, nahm ihn fest und brachte ihn nach Luzern. Er habe sich heftig gegen eine Leibesvisitation gewehrt, bei welcher er sich ganz ausziehen sollte. «Er weigerte sich standhaft Socken, Hosen und Unterhosen auszuziehen», heisst es in der Anklageschrift. Die Kleidungsstücke hätten ihm unter Zwang ausgezogen werden müssen, mehrere Polizisten fixierten ihn.
Der selbstbewusst wirkende, kräftige Mann antwortete an der kurzen Verhandlung auf viele Fragen der Richterin gereizt. Teilweise widersprach er sich im Laufe der Befragung. So fragte ihn die Richterin, ob er sich an die Vorfälle erinnern könne. Einmal sagte er Ja. Doch dann bemerkte er, die Polizei habe ihn ja fast bewusstlos auf der Treppe gefunden. «Wie soll ich mich da schon gefühlt haben?» – «Vorher haben Sie sich erinnert, jetzt nicht mehr», stellte die Richterin fest.
Der Mann ist laut eigenen Angaben aktuell auf Arbeitssuche und wohnt bei einem Kollegen in einer Nachbargemeinde. Bis April 2020 arbeitete er bei der Firma, welcher der beschädigte Lieferwagen gehört. Zu seinem Alkoholproblem sagte er, heute trinke er nicht mehr, «nur Bier am Wochenende». Eine ärztliche Behandlung brauche er nicht.
Zu den Vorwürfen befragt, gab er nur das Abknicken des Scheibenwischers zu. Er sei daran hängengeblieben. Eine Flasche will er nicht geschmissen haben und er habe auch nicht auf dem Parkplatz rumgeschrien; danach hatte ihn die Richterin gefragt. Den beschädigten Lieferwagen habe im übrigen gar nicht er gefahren, sondern eine andere Person. Diese und eine weitere Person wolle man aber nicht als seine «Kronzeugen» zulassen. Zur Polizeikontrolle gab er zu Protokoll, er habe sich nicht vor allen Polizisten ausziehen wollen, sondern wollte in einen separaten Raum gebracht werden. Die Polizisten hätten ihn angegriffen, behauptet er zudem. «Drei Monate tat mir die Schulter weh.» Dass ihn die Polizei anzeigen wollte, sei «eine bodenlose Frechheit».
Er verlangt Freispruch, ausser für Scheibenwischer
Die Richterin erklärte dem Mann, er könne nun seine Anträge stellen. Der Beschuldigte verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen – mit Ausnahme des Scheibenwischers. Für die anderen ihm vorgeworfenen Delikte gebe es keine Zeugen. «Ich hatte Stress mit meiner Firma. Diese hat mich reingelegt, weil sie wusste, dass ich ab und zu trinke», sagte er. Zum Schluss meinte der Mann sehr emotional, wenn ihn das Gericht verurteile, könne er sich «gleich erschiessen» oder man könne ihn des Landes verweisen. Der Beschuldigte hat bereits zwei bedingte Vorstrafen. Das Urteil aus Willisau zum jetzigen Fall steht noch aus.