Regierung muss sich mit Taten beweisen

Der Blick auf die Schweiz zeigt, dass die Massnahmen der Aargauischen Regierung keinesfalls als Vorbild dienen. Ladenschliessungen werden von den meisten Kantonen nicht befürwortet, weil diese Schliessungen keinen gesundheitlichen Mehrwert bringen und stattdessen grossen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Schutzkonzepte funktionieren gut und die Infektionsherde sind so oder so an einem anderen Ort: Etwa in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Die Hälfte der Corona-Opfer starben in solchen Institutionen, welche vielfach staatlich oder halbstaatlich geführt werden. Hier sollte die Regierung um Schutzkonzepte besorgt sein.

Umgekehrt zeigt der Lockdown für die Restaurants, welche funktionierende Schutzkonzepte entwickelt, aufgebaut und unterhalten haben (nur ca. 3 Prozent haben sich in der Gastronomie angesteckt), wie katastrophal solche Massnahmen für die Betroffenen sein können.

Noch immer wartet das Gewerbe im Kanton Aargau auf eine Entschädigung für die Zwangsschliessung von Gastronomie und Läden. Insbesondere auch kleine Betriebe trifft es hart. Jetzt muss sich die Regierung mit Taten beweisen. Diese betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer sitzen auf Lohn- und Fixkosten, die sie noch in den Ruin treiben, wenn nicht innert Wochenfrist Hilfe kommt.

Die Regierungen haben die Pflicht, auch diese Schicksalsschläge und die sozialpolitische Zeitbombe zu mildern, die sie mit dem Teil-Lockdown ausgelöst haben.

Die Kantone sollen nun zusammen mit dem Bund die Grundlagen schaffen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, welche sich freiwillig impfen lassen wollen, dies möglichst rasch tun können. Dies ist ein wichtiges Mittel, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Der Staat Israel, welcher innert drei Wochen 20 Prozent der Bürger geimpft hat, soll dabei als Beispiel dienen.

Thomas Burgherr,SVP-Nationalrat, Wiliberg