Einkaufstouristen kommen nicht mehr rüber – was ab heute an der deutschen Grenze gilt

Laut Verordnung ist ein quarantänefreies Einreisen nach Baden-Württemberg nur noch aus triftigen Gründen – beruflichen, schulischen, medizinischen oder familiären – erlaubt. Bedeutet: Dem Schweizer Einkaufstourismus wird damit ein Riegel vorgeschoben. Allerdings dürfen all jene, welche Waren vor dem 22. Dezember bestellt haben, heute und morgen noch einreisen, um sie abzuholen. Das ist vor allem für Paketshops und Metzger eine gute Nachricht, die viele Bestellungen respektive Pakete von Schweizer Kunden haben.

Gewissheit, dass die bestellten Ware noch abgeholt werden kann, gab es erst am späten Dienstagabend. Dementsprechend waren ab Dienstanachmittag, als die neue Verordnung publik wurde, die Grenzübergänge nach Deutschland verstopft. So staute sich der Verkehr gegen 17.30 Uhr vor dem Grenzübergang zu Bad Säckingen bis durch die Gemeinde Stein in Richtung Münchwilen.

«Das ist eine ­Hiobsbotschaft»

So manchen trieb es bei seiner Fahrt nach Bad Säckingen zu Simon Kühn, Inhaber von «Mypaketshop». In den Hochregalen seines Paketshops lagert er rund 10000 Sendungen, darunter viele Weihnachtsgeschenke, von Schweizer Kunden – vornehmlich aus dem Fricktal. Als gestern am frühen Nachmittag publik wurde, dass die Grenzre­striktionen per heute in Kraft treten sollen, nahm die Flut an E-Mails und Telefonaten auf den Paketshop seinen Lauf. «Viele zeigten sich besorgt, dass sie nicht mehr vor Weihnachten an ihre Pakete kommen», so Kühn. 

Weil die Abholung von Paketen nach ersten Einschätzungen der neuen Verordnung kein Grund war, der die Einreise erlaubt, trommelte Kühn gestern Abend all seine Minijobber zusammen, um sämtliche Posten an der Bedientheke zu besetzen, um den letzten Grossandrang vor Weihnachten zu bewältigen. Eigentlich hatte er auch vor, «den Laden bis Open End geöffnet zu lassen», doch die Ausgangsbeschränkung, die ab 20 Uhr in Baden-Württemberg greift, verhinderte dies.

Deutscher Metzger erhält 47 Anrufe aus der Schweiz

Für Rainer Stepanek, Inhaber der gleichnamigen Metzgerei in Badisch-Laufenburg, kam der Anruf des Journalisten am Dienstagnachmittag überraschend, denn zu diesem Zeitpunkt war er über das Vorhaben der Landesregierung Baden-Württemberg noch nicht informiert. So wunderte er sich denn auch, weshalb ihm der Anrufbeantworter 47 Nummern mit Schweizer Vorwahl anzeigte. Nach dem Telefonat mit dem Relefonat mit dem Journalisten telefonierte er alle Schweizer Kunden ab, die bei ihm Fleisch bestellt hatten, um sie über die neue Regelung zu informieren.