
Der Aargau begrüsst die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats – schlägt aber diese Änderungen vor
Der Kanton Aargau teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Entwicklung der epidemiologischen Lage in den letzten Tagen eine Verschärfung der Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfordert. Das schreibt er am Mittwochnachmittag in einer Medienmitteilung.
Es sei das Ziel des kantonalen Krisenmanagements, einen weiteren Anstieg der Ansteckungen und des Reproduktionswerts zu verhindern beziehungsweise diese Indikatoren markant zu senken. Ein weiteres Augenmerk gilt gemäss der Aargauer Regierung der Situation im Gesundheitswesen, wo es eine Überlastung des Systems, insbesondere auch der Mitarbeitenden, zu verhindern gilt.
Weiter schreibt der Kanton, dass er zusätzliche, verschärfte Schutzmassnahmen vor allem in Bereichen, in denen nachweislich ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht sowie eine Nachverfolgung nicht sichergestellt werden kann, als sinnvoll erachte.
Kanton Aargau begrüsst national einheitliche Regelungen anderen
Der Kanton Aargau begrüsst, dass diese Massnahmen – wie von ihm bereits mehrfach gefordert – einheitlich für das ganze Land gelten sollen. Damit können viele Abgrenzungsprobleme gelöst und Schnittstellenfragen geklärt werden, schreibt er in seiner Mitteilung.
Kanton Aargau schlägt gewisse Anpassungen vor
Der Kanton Aargau schlägt in seiner Stellungnahme zu einzelnen vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge gewisse Anpassungen vor. Unter anderem regt er Folgendes an:
- Gastrobetriebe sollen auch an Sonn- und Feiertagen zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betriebszeiten (bis 19 Uhr) offengehalten werden können.
- Die gleiche Regelung soll auch für Sport-, Freizeit- und Fitnesseinrichtungen gelten.
Weiter schlägt der Kanton Aargau vor:
- Ansammlungen im öffentlichen Raum sind schweizweit auf fünf Personen zu beschränken.
- Im Bereich von Treffen im privaten Raum soll die vom Bundesrat vorgeschlagene «Fünf-Personen-Zwei-Haushalte-Beschränkung» über die Festtage durchgängig vom 24. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 gelockert werden.
Es sei angesichts der vom Bundesrat geplanten sehr kurzfristigen Inkraftsetzung der neuen, verschärften Bestimmungen damit zu rechnen, dass es bezüglich Umsetzung, Kontrolle und Durchsetzung durch die Kantone eine gewisse Zeit brauchen wird, bis alle Fragen bis ins Detail geklärt sind.
Hauptbetroffene Branchen zusätzlich unterstützen
Weiter schreibt der Regierungsrat, dass Landammann Markus Dieth, Vorsteher des Departementes Finanzen und Ressourcen (DFR), und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), am Wochenende zusammen mit Regierungsvertretern von anderen Deutschschweizer Kantonen an einer Telefonkonferenz mit einer Delegation des Bundesrates teilgenommen haben. Dabei informierten hätten sie darüber informiert, dass für den Aargau aufgrund der Lageentwicklung neue, weitergehende Schutzmassnahmen vorbereitet werden.
Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass die neuen, verschärften Schutzmassnahmen gewisse Branchen erneut hart treffen – namentlich in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport und Freizeit. Er erwartet, dass der Bundesrat – wie angekündigt – diesen hauptbetroffenen Bereichen rasch und wirksam hilft. Allenfalls unter Anpassung der in der letzten Woche in Kraft getretenen Härtefall-Verordnung. Der Aargauer Regierungsrat wird nach den entsprechenden Entscheiden auf Bundesebene prüfen, ob es ergänzend dazu weitere, unter anderem auch finanzielle Massnahmen auf kantonaler Ebene braucht. (az)