Wegen Verzögerungen im Torfeld Süd: FC Aarau ist auf Einführung dieser Stadionklausel angewiesen

Beinahe auf den Tag genau vor einem Jahr, am 24. November 2019, hat das Aarauer Stimmvolk «Ja» gesagt zum Bau eines Fussballstadions und von vier Wohntürmen im Quartier «Torfeld Süd». Der Abstimmungssieg war überlebenswichtig für den FC Aarau: Bei einer Ablehnung und somit dem Ende des Neubauprojektes hätte in Windeseile das Brügglifeld für einen zweistelligen Millionenbetrag saniert werden müssen, damit der Klub auch in dieser Saison im Profifussball mitmachen kann. Utopisch.

Also durfte man vor einem Jahr im FCA-Lager fürs Erste durchatmen. Dies im Glauben, dass es nun rasch vorwärtsgeht, sprich: Bis Ende 2020 sollte die Baubewilligung vorliegen, 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden und 2023 das neue Quartier mit Stadion und Wohntürmen fertig sein.

Es kam anders: Im Juni dieses Jahres enthüllte die Aargauer Zeitung, dass vor Sommer 2021 kein Baugesuch eingereicht werde. Und frühestens 2026, eher 2028 werde im «Torfeld Süd» der erste Ball rollen.

An dieser Perspektive hat sich seither nichts verändert. Was den FC Aarau erneut unter Zugzwang bringt. Denn spätestens im Sommer 2022 endet die Ausnahmebewilligung, mit der es die Swiss Football League (SFL) dem FCA erlaubt, im Brügglifeld Profispiele auszutragen. Diese Ausnahmebewilligung würde nur verlängert, wenn bis im Herbst 2021 die Bauarbeiten begonnen haben. Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren.

Gemäss aktuellem Reglement dürfte der FC Aarau nur noch die Saison 2021/22 im Brügglifeld bestreiten. Damit dieses Schreckensszenario nicht eintritt, ist der FCA an die SFL herangetreten, um eine Lösung für das Problem zu finden. Gemeinsam mit dem FC Lugano, der ebenfalls mit einer Ausnahmebewilligung im Stadion «Cornaredo» spielt.

Tritt eine Ausnahmebewilligung in Kraft?

Gemeinsam wurde folgende Regeländerung erarbeitet: Eine Ausnahmebewilligung für die Austragung von Profispielen in einem eigentlich nicht den Vorgaben entsprechenden Stadion soll nicht mehr auf maximal fünf Jahre begrenzt sein. Neu soll für die Ausnahmebewilligung massgebend sein, ob der betroffene Klub alles in seiner Macht Stehende tut, um das Neubauprojekt voranzutreiben. Er soll aber nicht mit dem Entzug der Ausnahmebewilligung bestraft werden für Dinge, die er nicht beeinflussen kann: Zum Beispiel das langsame Mahlen der Behördenmühlen oder Einsprachen gegen das Neubauprojekt, die eine Verzögerung zur Folge haben.

Im Rahmen des jeden Frühling stattfindenden Lizenzierungsprozesses soll von der SFL überprüft werden, ob der Klub seine Möglichkeiten ausschöpft, um den Stadion-Neubau voranzutreiben. Falls ja, erhält er die Ausnahmebewilligung für eine weitere Saison. Jedoch: Sollte ein Bauprojekt sterben oder innerhalb des vergangenen Jahres nicht bedeutend vorangekommen sein, verfällt die Ausnahmebewilligung auf jeden Fall – auch wenn der Klub keine Schuld hat.

Neue Klausel eine Formsache?

Das Komitee der Swiss Football League befürwortet gemäss AZ-Informationen die Änderung die neue Stadionklausel im Lizenzierungsreglement. Nun muss auch die Mehrheit der 20 Schweizer Klubs zustimmen, damit sie zum Tragen kommt. Das Resultat ist am Freitag zu erwarten – im Rahmen der SFL-Generalversammlung, die heuer wegen Corona auf schriftlichem Weg abgehalten wird.