
Steigende Prämien: Bundesrat will Kantone in die Pflicht nehmen
Krankenkassenprämien seien eine grosse Belastung für Haushalte, betonte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. Der Bundesrat teile das Anliegen der Initiative. Allerdings unternehme das Volksbegehren nichts, um die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu kriegen, argumentierte Berset.
Der Bundesrat hat darum einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der bei der Beteiligung der Kantone an der Prämienverbilligung ansetzt. 2019 erhielt fast ein Drittel der Bevölkerung eine finanzielle Unterstützung. Neu soll der Beitrag der Kantone an die kantonalen Gesundheitskosten geknüpft werden. Dabei sieht der Bundesrat ein Stufenmodell vor – abhängig von der kantonalen Belastung. Wenn jemand für seine Prämien mehr als 14 Prozent des Einkommens ausgibt, muss sein Kanton 7,5 Prozent der Bruttokosten leisten. Bei zehn Prozent sinkt der kantonale Mindestbeitrag auf vier Prozent. Dazwischen werden fünf Prozent fällig. Jeder Kanton muss jedoch einen an seine Bruttokosten gekoppelten Mindestbeitrag von einem Prozent bezahlen.
Mit dem Gegenvorschlag müssten Kantone mit höheren Gesundheitskosten und stärkerer Prämienbelastung der Haushalte insgesamt mehr zahlen als die Kantone mit tieferen Kosten. Nach Ansicht des Bundesrates bestünde damit für Kantone ein Anreiz, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen einzudämmen. Der Bundesbeitrag bliebe hingegen unverändert bei 7,5 Prozent der Bruttokosten.
Bund rechnet 2025 mit 6 Milliarden Mehrkosten
Die Anfang Jahr eingereichte Volksinitiative der SP verlangt, dass Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Um das zu ermöglichen, soll die individuelle Prämienverbilligung zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und der verbleibende Betrag durch die Kantone finanziert werden.
Der Bundesrat wehrt sich vor allem dagegen, dass der Bund die Finanzierung der Prämienverbilligung künftig hauptsächlich alleine stemmen soll. Der Bund schätzt die Mehrkosten bei Annahme der Initiative auf 4,5 Milliarden Franken. 80 Prozent würden beim Bund anfallen.