
Wiliberg – kleine Gemeinde mit grossen Herausforderungen
Gleich drei gewichtige Geschäfte waren Thema am Informationsanlass der Gemeinde Wiliberg vom vergangenen Freitagabend. Mit einer Gebührenanpassung beabsichtigt der Gemeinderat, die Spezialfinanzierung in der Abwasserbeseitigung ins Gleichgewicht zu bringen. Aufgrund der neu eingeführten Abschreibung geriet das Abwassergeschäft in die roten Zahlen. Statt einer Pauschalabrechnung soll ein Verrechnungsmodell mit einer Grundgebühr pro Liegenschaft sowie einer an den Wohneinheiten und seinen Personen verursachergerechte Gebühr zum Zuge kommen. «Wer mehr Abwasser einleitet, zahlt mehr», sagte Gemeindeammann Patric Jakob vor den Anwesenden.
Die vorgeschlagene Gebühr orientiere sich am Frischwasserverbrauch. Unter der Annahme eines Verbrauchs von 50 Kubikmeter Wasser pro Person würden sich für ein Einfamilienhaus mit zwei Personen neu 450 Franken ergeben (bisher 300 Franken), bei vier Personen neu 700 (bisher 350 Franken).
Günstiger sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus. Bei drei Wohneinheiten mit je zwei Personen werden pro Einheit 383 Franken anfallen. Die Gebühren für Landwirtschaftsbetriebe orientierten sich ebenfalls am Frischwasser oder würden pauschal pro Bewohner wie bei Liegenschaften mit eigener Quelle verrechnet. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zum vorgestellten Verrechnungsmodell seien erwünscht.
Das Schulhaus soll die Wiliberger 281 000 Franken kosten
Bei der Sanierung des Lehrerhauses ist eine umfassende Wärmedämmung inklusive vorgesehen. Auf dem komplett ersetzten Dach soll eine Photovoltaikanlage mit 14 Kilowatt peak (kWp) Nennleistung installiert werden. Kostenpunkt: 33 000 Franken zuzüglich 14 000 Franken für die Elektroinstallation. Die Rundum-Sanierung wird die Wiliberger 221 000 Franken kosten. Die für Dach und Fassade angesetzten 50 000 Franken stufte ein Fachkundiger aus dem Einwohnerkreis als relativ hoch ein. Dafür seien höhere Mietzinseinnahmen und ein Erhalt der Liegenschaft garantiert. Den Mietern winkten Einsparungen im Stromverbrauch. Die Sanierung des Schulhauses wird gar auf 281 000 Franken geschätzt, wie die Ausführungen von Gemeinderat Benedikt Wolf zeigten.
Als Umnutzung des Schulhauses kommt nur Institution in Frage
Der Schulbetrieb wird mit Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt. Da sich das leer stehende Schulhaus in der Weilerzone mit öffentlicher Nutzung befindet, darf es nach Paragraph 12 der Bau- und Nutzungsordnung nur von Institutionen genutzt werden. Nach einem solventen Mieter werde geforscht. Als beste Lösung für die weitere Unterrichtung der Wiliberger Schülerinnen und Schüler kristallisierte sich die Zusammenarbeit mit der Primarschule Reitnau heraus. Die Jüngsten würden ohnehin schon den Kindergarten im Nachbardorf besuchen. Wie Transport und Mittagstisch organisiert werden, bleibe offen, wie auch die rege Diskussion um optimale Lösungen gegen Ende des Informationsanlasses zeigten. Ein weiterer diskutierter Punkt war die Verkehrssicherheit an der Abzweigung Bergstrasse bei der Moosersagi. Eine Lösung mit dem Kanton sei bereits abgeklärt. Abstimmungen über alle drei Themen erfolgen an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember.