
Nach Schlappe im Grossen Rat: Aargauer SP prüft erneut Klage für mehr Prämienverbilligung
Das Dekret über die Prämienverbilligungen für das Jahr 2021 steht. Am Dienstag hat der Aargauer Grosse Rat einen Kantonsbeitrag von 133,5 Millionen Franken gesprochen. Den Sozialdemokraten ist das zu wenig, sie hatten erfolglos 152,9 Millionen Franken gefordert. Weil das Parlament dem nicht nachgekommen ist, prüft die SP jetzt eine Klage.
Das kündigte Parteipräsidentin Gabriela Suter kurz nach der Debatte in den sozialen Medien an, und sie bestätigt gegenüber der AZ: «Wir prüfen, ob wir juristisch gegen den Beschluss vorgehen werden.» Übung hat die SP in derlei Klagen. Das Prämiendekret für das Jahr 2020 hat sie, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid gegen den Kanton Luzern, im letzten Jahr angefochten. Allerdings trat das Verwaltungsgericht auf das von der SP angestrengte Normenkontrollbegehren nicht ein. Ob es doch noch dazu kommen wird, liegt jetzt beim Bundesgericht. Inhaltlich hat noch kein Gericht Stellung bezogen.
Kein Wunschdenken, sondern Auftrag
Entsprechend gebe es keinen Grund, nicht auch das Dekret für das Jahr 2021 anzufechten, so Gabriela Suter. Gegenüber dem letztjährigen weise dieses aber Verbesserungen auf – die Klage habe also wohl trotz der Rückweisung des Verwaltungsgerichts bereits Wirkung gezeigt, glaubt die Parteipräsidentin.
«Bei den Verbilligungen für Alleinstehende wurden mehr Mittel bereitgestellt, das ist ein guter Anfang. Insgesamt ist der Betrag aber noch immer viel zu tief», sagt sie. Suter stösst sich dabei auch daran, dass die Forderungen der SP als «sozialpolitische Wünsche» betitelt werden. «Der Kanton ist gesetzlich dazu verpflichtet, die finanziell Schwächeren angemessen mit Prämienverbilligungen zu unterstützen. Das hat nichts mit Wunschdenken zu tun, es ist der Auftrag des Kantons», stellt sie klar. Die SP lasse auch deshalb nicht locker.