
Zweite Schlappe für Stadion-Gegner: Verwaltungsgericht sieht kein Anrecht auf Vertraulichkeit
Der Regierungsrat hat eine Beschwerde von 28 Personen, die im Verein Torfeld Süd organisiert sind, unter Kostenfolge abgewiesen. Zudem hat er die «Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017» genehmigt, wie dem Amtsblatt vom Freitag entnommen werden kann. Dieser Entscheid kann innert 30 Tage beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
Wunsch nach strikter Vertraulichkeit nicht erfüllt
Am gleichen Tag, an dem sich der Regierungsrat letztlich mit der Stadionfrage befasste, tat dies auch das Verwaltungsgericht. Es beriet über eine Stimmrechtsbeschwerde, deren Gutheissung letztlich eine weitere Verzögerung zur Folge gehabt hätte – auch wenn die (ewig gleichen) Beschwerdeführer es vordergründig auf die Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgesehen hatten.
Weil die Beschwerde zu spät eingereicht worden war, trat das Gericht nicht auf sie ein. Interessant ist, was es zum Antrag «Die Vertraulichkeit der Identität der Beschwerdeführenden sei strikt zu gewährleisten» ausführt: Dem Antrag sei insoweit praxisgemäss nicht zu entsprechen, als sich eine Anonymisierung des Urteils nicht rechtfertige.
«In Stimmrechtsverfahren geht es um den Schutz politischer Rechte, welche naturgemäss im öffentlichen Raum ausgeübt werden.» Eine Anonymisierung der Beteiligten im Urteil rechtfertige sich nicht. (uhg)