
Wegen Corona werden die Bedingungen für Prämienverbilligung gelockert
Bei den meisten Haushalten bilden die Krankenkassen-Kosten einen beachtlichen Anteil des Budgets. So fressen Krankenkassenkosten schweizweit im Schnitt über zehn Prozent des Haushaltsbudgets weg, wobei die kantonalen Unterschiede sehr gross sind. Im Kanton Aargau waren es im Jahr 2017 noch rund 13 Prozent. So ist es denn auch wenig erstaunlich, dass im Aargau rund 160’000 Personen, also rund jede fünfte Aargauerin oder Aargauer Prämienverbilligungen beziehen. In Zeiten von Corona liegt die Vermutung nahe, dass sich für viele finanziell gebeutelte Menschen diese Belastung noch verschärft hat, da sich die Einkommenssituation bei vielen dramatisch verschlechtert hat. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, dass Personen, die bereits eine Prämienverbilligung beziehen und von den Pandemiemassnahmen finanziell stark betroffen sind, ihren Prämienverbilligungsanspruch neu berechnen lassen können – ohne Berücksichtigung der bis anhin gültigen sechsmonatigen Wartefrist.
Denn grundsätzlich hat man nur Anspruch auf eine Anpassung, respektive ausserordentliche Prämienverbilligung, wenn die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse mehr als sechs Monate andauert. «Als wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse gilt, wenn sich das Einkommen um mindestens 20 Prozent verringert hat», sagt Linda Keller, Medienverantwortliche bei der SVA Aargau. Personen, die 2020 schon eine Prämienverbilligung beziehen, können auf der Website der SVA ihren Änderungsantrag stellen. Für Personen, die keine Prämienverbilligung beziehen, gilt aber weiterhin die sechsmonatige Wartefrist. «Wird dann aber ein Anspruch bejaht, so gilt dieser rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einkommenseinbusse», so Keller.
Seit Mitte April gilt diese Regelung nun schon. Wurde die SVA Aargau mit Änderungsanträgen überhäuft? «Überhäuft nein. Aber die Aargauerinnen und Aargauer nutzen die Entlastungsmassnahme des Regierungsrats und wir erhalten täglich Anträge», so Keller. Aktuell seinen rund 200 solcher Änderungsanträge bei der SVA Aargau eingegangen. Man gehe davon aus, dass die Zahl der Anträge in den nächsten Wochen weiter ansteigen werde.